Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere an einer Hochschule in Deutschland und habe bereits einen Bachelorabschluss, der in Deutschland anerkannt ist. Ich habe vor kurzem ein Jobangebot für eine "qualifizierte" Tätigkeit erhalten (ab dem 01/03/2024) und möchte gerne zum Aufenthalt nach § 18b wechseln, ohne mein Studium abgeschossen zu haben.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob ich (nach dem 1. März) gesetzlich dazu berechrigt bin, zur Aufenthaltserlaubnis nach § 18b zu wechseln?
Wenn ja, wie soll ich bzw. mein künftiger Arbeitgeber vorgehen, damit ich nicht aus Deutschland ausreisen muss?
Vielen Dank im Voraus fur die Beantwortung meiner Frage.
Herzliche Grüße
Piano
Liebe Daniela,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Könntest du bitte kurz erklären, warum in meinem Fall die Qualifikation zum Jobangebot passen muss? Mein Jobangebot ist nämlich in einem anderen Bereich als mein Bachelorabschluss.
Wenn ich mich nicht irre, wurde ab November 2023 §18b geändert und die zwingende Verbindung zwischen Qualifikation und Beschäftigung aufgehoben, sodass man mit einem anerkannten Hochschulabschluss auch eine qualifizierte Tätigkeiten in einem anderen Bereich ausüben kann, (mit Ausnahme von reglementierten Berufen).
Vielen Dank.
Viele Grüße
Piano
Hallo piano55
entschuldige, dass ich es missverständlich formuliert habe. Du hast Recht, Beschäftigung und Bachelorabschluss müssen nicht 100% gleich sein.
Es ist aber wichtig, dass die Beschäftigung den Anforderungen einer Beschäftigung als Fachkraft entspricht. D.h. es muss ein Job sein, wofür eine entsprechende Qualifikation benötigt wird.
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Macht es das etwas klarer?
Danke jedenfalls für die schnelle Anmerkung! :)
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Viele Grüße
Daniela
Liebe Daniela,
vielen Dank für deine Erklärung. Jetzt ist mir alles klar. :)
Viele Grüße
Piano
Hi piano55 ,
ich wollte mich erkundigen, ob der Zweckwechsel von Aufenthaltserlaubnis zum Studium zur Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte geklappt hat. Wir würden uns auf dein Erfahrungsbericht freuen.
Viele Grüße
Seoyoung