Zahnärzte Annerkanung

Mouna el • 6 Januar 2024
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Ich bin Zahnärztin , der sein Studium in der Ukraine abgeschlossen hat und dann wegen des Krieges nach Deutschland kam. Leider habe ich weder ordinatur noch Internatura. Die Ärzte hier sagten mir, dass es für mich ohne sie unmöglich wäre, meinen Abschluss anzugleichen. Ich habe meine Unterlagen zum Landesamt eingeschickt und noch keine Antwort erhalten. Gibt es jemanden, der die gleiche Situation hatte und eine Lösung hat? Wie kann ich hier das Praktikumjahr absolvieren und wo kann ich fragen? Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, der die gleiche Erfahrung gemacht hat. Vielen Dank. Für Ihre Bemühungen

Antworten (6)

Moderation

Hallo Mouna el
danke für deine Frage. Es gab schon mehrere ähnliche Fragen hier im Forum, ich verlinke dir mal ein paar, vielleicht findest du dort passende Infos:
1. https://together-in-germany.de/de/thread/internatur-oder-ordinatur-deut…
2.https://together-in-germany.de/de/thread/ohne-internatur-beantragen
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Insgesamt brauchst du auf alle Fälle die Anerkennung deines Abschlusses, um den Beruf in Deutschland ausüben zu können. Der Beruf gilt nämlich als "reglementiert".
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Da du schreibst, dass du bereits beim Landesamt die Unterlagen eingereicht hast, vermute ich, dass du bereits viel zum Anerkennungsverfahren in deinem Bundesland gelesen hast.
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Hattest du denn schon Kontakt zu einer Beratungsstelle? Es gibt vom IQ Netzwerk Beratungsstellen zur Anerkennung. Dort bekommst du mehr Auskunft zu deiner Situation.
Möchtest du mir dein Bundesland sagen, dann kann ich dich mit einer Beratungsstelle verbinden.
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Zusätzlich verlinke ich noch zwei Berater:innen vom IQ Netzwerk, die in Deutschland sind:
Beate Mertens
Denise Dörning WHKT, IQ NRW – West
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Viele Grüße
Daniela

Advisor
Beate Mertens

Von meiner Kollegin aus der IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung:

Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung aus der Ukraine gilt als abgeschlossen, wenn die Internatur/Ordinatur nachgewiesen werden kann. Ohne Abschluss ist es nicht möglich die Approbation zu beantragen. Das bedeutet man muss den Abschluss nachholen. Das ist möglich im Ausland oder in Deutschland. Wenn man in Deutschland den Abschluss machen möchte, ist es notwendig zuerst die Anerkennung der Studienleistung zu beantragen. Dies übernimmt deutschlandweit für Mediziner*innen und Zahnärzt*innen das Landesprüfungsamt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf (https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fu…). Mit dem Ergebnis der Entscheidung können Sie sich um einen Studienplatz in Deutschland bewerben und den deutschen Studienabschluss mit dem praktischen Jahr in Deutschland machen. Hinweis: Es gibt mehr Berwerber*innen als Studienplätze, das bedeutet, dass Sie mit Wartezeit auf einen Studienplatz rechnen müssen.
Landesprüfungsamt – Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
Das Landesprüfungsamt ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Sie können den Abschluss aber auch im Ausland machen. Dann kommen Sie nach Deutschland zurück sobald Sie die Approbation aus dem Ausland haben und stellen hier den Antrag auf Anerkennung.

Außerdem gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Sie können in der Ukraine nachfragen, ob Sie die praktische Zeit in Deutschland absolvieren dürfen. Wenn dies bestätigt wird, können Sie bei der anerkennenden Behörde in Deutschland (je nach Bundesland ist eine andere Stelle zuständig) eine Berufserlaubnis nach §10 BÄO beantragen und mit der Berufserlaubnis den praktischen Teil Ihrer ukrainischen Ausbildung in Deutschland machen. Zum Abschluss müssen Sie dann die ukrainische Prüfung ablegen. Die Bedingungen für diese Prüfung müssen Sie mit der Ukraine vereinbaren. Wenn Sie dann die Ausbildung abgeschlossen haben können Sie in Deutschland die Anerkennung beantragen.

HInweis: Für Mediziner*innen hatte sich die Gesundheitsbehörde der Ukraine zuletzt ablehnend geäußert. Das heißt es wurde nicht gestattet, den praktischen Teil der Ausbildung in Deutschland zu absolvieren. Wie die Entscheidung diesbezüglich für Zahnärzt*innen ausfällt ist mir nicht bekannt.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Bezirksregierung für den Antrag auf die oben genannte Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 5 BÄO einreichen:
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__35a.html. § 35a ÄApprO 2002 - Einzelnorm

Um den Studienabschluss Zahnmedizin nachzuweisen kann man natürlich eine ZAB Bewertung machen lassen. Für Stellenausschreibung im Fachbereich Zahnmedizin hat man es bei Bewerbungen dann leichter. In der Beratung mache ich darauf auch noch aufmerksam, weil ja zu erwarten ist, dass man einiges an Zeit überbrücken muss, bis man schließlich die Approbation erhalten kann.

Viele Grüße
Beate Mertens

Mouna el

Wenn ich meine Zeugnisse nach Düsseldorf schicke, muss ich dann die Studienjahre wiederholen oder mache ich das Ausbildungsjahr hier nur, wenn die Stundenzahl der Fächer dem deutschen System entspricht? Gibt es eine Prüfung, die ich ablegen sollte? Vielen Dank für Ihre Mühe und ausführliche Erklärung
Viele Grüße
Mouna

Advisor
Beate Mertens

Das hängt von der Bewertung des LPA ab. Darüber kann unsere Beratung Einschätzung vornehmen. Es kann sein, dass Sie auch noch nach studieren müssen, dass Sie also mehr als den praktischen Teil leisten müssen.
Eine Prüfung wird nicht angeboten. Viele Grüße Beate Mertens

Mouna el

Ich verstehe es jetzt. Vielen Dank für Ihre wertvollen Informationen

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