Hallo,
ich habe in der Ukraine ein Medizinstudium absolviert und möchte meine Internatur/Ordinatur in Deutschland durchführen. Ist das möglich und wenn ja, in welchem Bundesland?
Ich freue mich auf eure Antwort :)
Beste Grüße
Omar
Hallo,
ich habe in der Ukraine ein Medizinstudium absolviert und möchte meine Internatur/Ordinatur in Deutschland durchführen. Ist das möglich und wenn ja, in welchem Bundesland?
Ich freue mich auf eure Antwort :)
Beste Grüße
Omar
Hallo Silke,
in einem ersten Schritt prüft die zuständige Bezirksregierung, ob das Studium einem deutschen Medizinstudium gleichwertig war. Häufig wird dies verneint, was dann praktisch bedeutet, dass man noch einige Zeit studieren muss, um die Fächer nachzuholen, die nicht gleichwertig waren. Für das Studium sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 erforderlich. Erst nach dem Abschluss des Studiums kann dann das Praktische Jahr absolviert werden, an dessen Ende die dritte ärztliche Prüfung steht.
Hallo Christine,
vielen Dank für die Antwort. In Thüringen darf erst ein Antrag gestellt werden, wenn das Studium abgeschlossen ist. Ohne Internatur und die dritte Prüfung kann ich deshalb keine Gleichwertigkeit prüfen lassen. Kann ich (nach einem Umzug) in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Gleichwertigkeit stellen?
Dann kann man sich immer noch an die Uni wenden und versuchen herauszufinden, was anerkannt wird und in welches Semester man einsteigen müsste. Ansonsten müssten Sie mal alle Landesärztekammer abtelefonieren oder beim IQ-Netzwerk nachfragen, das ja einige Projekte für ausländische Ärzte hatte. Allerdings denke ich, dass es überall wie in Thüringen ist, weil sich die Länder seit 2017 stark angeglichen haben.
Hallo Silke, in Rheinland-Pfalz gibt es eine Ausnahmeregelung für Länder, in denen man nach dem Studium einen Abschluss erhält, der zwar zur Berufstätigkeit befähigt, aber nicht zur uneingeschränkten Tätigkeit als Ärzt*in. Dazu muss noch eine ein- oder mehrjährige Praxisphase (Internatur, Residentur, Ordinatur) geleistet werden, die in manchen Ländern bereits einer Arzt Facharztausbildung entspricht. Teilweise werden Ausländer*innen im Erwerbsland zu dieser Praxisphase nicht zugelassen. Die Ukraine gehört zu diesen Ländern.
In Fällen, in denen die Praxisphase nicht geleistet wurde oder werden konnte (egal ob Ausländer*in oder Staatsbürger*in dieser Länder) kann von der genannten Ausnahmeregelung gemäß § 35 der Approbationsordnung für Ärzte (§10.5. der Bundesärzteordnung, BÄO) Gebrauch gemacht werden. Nach dieser kann in Ausnahmefällen eine spezielle Berufserlaubnis zum Zweck des Abschlusses der Ausbildung erteilt werden.
Ich weiß nicht, ob es diese Ausnahmeregelung auch in anderen Bundesländern gibt. Könnte sein, dass sich durch den Krieg da etwas tut. Man kann aber auf jeden Fall bei der zuständigen IQ Beratungsstelle in Mainz nachfragen: https://mip.consulting/de/projekte/iq-rheinland-pfalz-anerkennungs-und-…
Claudia Vortmann Liebe Claudia, vielen Dank für die hilfreichen und detaillierten Informationen. Ich bin bereits 2018 auf eure FAQ aufmerksam geworden und habe nun den aktuellen Stand. Wahrscheinlich wird sich ein Ratsuchender beim IQ-Netzwerk melden und wenn ich auch weiter unterstützen kann - gerne.