Hallo, ich hätte zwei Fragen: Ich habe in Deutschland studiert und habe jetzt eine Vollzeitbeschäftigung als Ingenieurin.
Frage 1: Ich plane gerade meinen Businessplan und werde zunächst Förderungen beantragen. Wenn ich Eigenkapital entweder von Investoren oder durch EXIST bekomme, wie ändere ich am besten meinen Aufenthaltstitel? Es geht um ein Tech-Business.
Frage 2: Wenn ich meinen Job kündige, wie lange ist mein Aufenthaltstitel noch gültig? Bzw. wie viel Zeit hätte ich noch, um etwas Neues zu finden? Ich würde einen flexibleren Job suchen, bis ich die Förderung für mein Business finde
Vielen Dank
VG
Sophia
Hallo Seoyoung,
vielen Dank!
was sind die Folgen, wenn ich mich als arbeitssuchend melde? Ich plane auf jeden Fall, in den nächsten 3 Monaten einen neuen Job zu finden. Ich möchte aber meinen Arbeitgeber erst einen Monat vor der Kündigung informieren. Da ich noch keinen neuen Job gefunden habe... Sollte ich mich trotzdem schon als arbeitssuchend melden?
Vielen Dank
Viele Grüße
Sofia
Hi sophia_abc ,
welche Kündigungsfrist hast du denn bei deiner jetzigen Arbeit?
In der Regel musst du dich bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung als arbeitssuchend melden. Wenn das aber nicht möglich ist, kannst du dich auch innerhalb von drei Tage melden, nachdem du die Kündigung eingereicht hast.
Eine Eigenkündigung kann außerdem zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I führen, d.h. der Bezug vom Arbeitslosengeld kann für bis zu 12 Wochen nicht möglich sein.
Hallo sophia_abc
noch eine kurze Ergänzung: Du darfst dich prinzipiell immer als "arbeitssuchend" melden, auch während einer Beschäftigung.
Ansonsten gelten die von Seoyoung erwähnten Vorgaben: 3 Monate vor Arbeitsende muss du dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden und arbeitslos dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
Viele Grüße
Daniela