Aufenthaltstitel / Selbständigkeit / Arbeitswechsel

sophia_abc • 26 September 2024
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Hallo, ich hätte zwei Fragen: Ich habe in Deutschland studiert und habe jetzt eine Vollzeitbeschäftigung als Ingenieurin.

Frage 1: Ich plane gerade meinen Businessplan und werde zunächst Förderungen beantragen. Wenn ich Eigenkapital entweder von Investoren oder durch EXIST bekomme, wie ändere ich am besten meinen Aufenthaltstitel? Es geht um ein Tech-Business.

Frage 2: Wenn ich meinen Job kündige, wie lange ist mein Aufenthaltstitel noch gültig? Bzw. wie viel Zeit hätte ich noch, um etwas Neues zu finden? Ich würde einen flexibleren Job suchen, bis ich die Förderung für mein Business finde                                                                                                                                                          

Vielen Dank

VG

Sophia

Antworten (4)

Moderation

Hi sophia_abc ,

herzlich willkommen in unserem Forum und vielen Dank für deine Frage!

Vorab möchte ich dich fragen, welchen Aufenthaltstitel du gerade besitzt. Blaue Karte EU oder für Fachkräfte nach §18b? Und wie lange hast du den schon?

In der Regel ist ein Aufenthaltstitel für Erwerbstätigkeit an einem konkreten Arbeitsplatz gebunden. Ein Jobwechsel muss in dem Fall vorher von der zuständigen Ausländerbehörde genehmigt werden und der Vermerk in der Nebenbestimmung entsprechend geändert werden. Wenn man aber schon über zwei Jahre mit dem Aufenthaltstitel (z.B. nach §18b) gearbeitet hat oder eine Blaue Karte EU besitzt, wird keine Zustimmung der Ausländerbehörde benötigt, wobei für die Blaue Karte EU das neue Arbeitsangebot weiterhin die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen muss. Und unabhängig davon, ob eine Zustimmung der Ausländebehörde für den Jobwechsel nötig ist oder nicht, wird es geraten, die Ausländerbehörde über die Änderungen (Kündigung, Zusage für neue Arbeit usw.) umgehend zu informieren.

Es wird außerdem empfohlen, den Jobwechsel möglichst so zu planen, dass zwischen dem Beendigungsdatum der alten Stelle und dem Eintrittsdatum der neuen Arbeit keine Lücke entsteht. Du könntest dafür z.B. erst dann kündigen, wenn du eine neue Arbeit in Aussicht hast. Wenn der Arbeitseintritt bei der neuen Stelle vor dem Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen soll, kann eventuell ein Aufhebungsvertrag in Frage kommen. Dieses Timing hängt auch davon ab, wie schnell oder einfach man eine Arbeit in dem Bereich findet. Vielleicht hat ein*e Expert*in in unserem Forum mehr Tipps zum Jobwechsel. Faire Integration Schleswig-Holstein Faire Integration BB 

Falls du aber kündigst, bevor du ein neues Arbeitsplatzangebot hast, musst du umgehend die Ausländerbehörde informieren und mitteilen, dass du nach einer neuen Arbeit suchst und sie sobald wie möglich über ein neues Arbeitsangebot informieren wirst. Sie kann dann deinen Aufenthaltstitel kürzen und dir eventuell etwas Zeit für die Arbeitssuche geben. Außerdem ist es wichtig, dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit als 'arbeitssuchend' zu melden. Sobald du eine neue Arbeit findest, solltest du dann die Ausländerbehörde informieren bzw. dir ihre Zustimmung holen.

Nun zu deine andere Frage wegen Selbstständigkeit: Als Absolvent*in deutscher Hochschulen hast du nach dem aktuellen Gesetz (AufenthG §21 Abs. 2a) Anspruch auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Selbstständigkeit. Dabei muss es aber einen Zusammenhang zwischen der Geschäftsidee und dem Studienfach oder Forschungsgebiet geben. Sobald du die Zusage für Finanzierung hast, kannst du den Aufenthaltstitel beantragen. Weitere Voraussetzungen findest du hier z.B. auf der Seite von Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/305249/ 

Ich hoffe, diese Infos waren hilfreich. Melde dich gerne wenn du noch Fragen hast. Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Gründung.

Viele Grüße

Seoyoung

sophia_abc

Hallo Seoyoung,

vielen Dank!

was sind die Folgen, wenn ich mich als arbeitssuchend melde? Ich plane auf jeden Fall, in den nächsten 3 Monaten einen neuen Job zu finden. Ich möchte aber meinen Arbeitgeber erst einen Monat vor der Kündigung informieren. Da ich noch keinen neuen Job gefunden habe...  Sollte ich mich trotzdem schon als arbeitssuchend melden?

Vielen Dank

Viele Grüße

Sofia

Moderation

Hi sophia_abc ,

welche Kündigungsfrist hast du denn bei deiner jetzigen Arbeit?

In der Regel musst du dich bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung als arbeitssuchend melden. Wenn das aber nicht möglich ist, kannst du dich auch innerhalb von drei Tage melden, nachdem du die Kündigung eingereicht hast.

Eine Eigenkündigung kann außerdem zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I führen, d.h. der Bezug vom Arbeitslosengeld kann für bis zu 12 Wochen nicht möglich sein.

Moderation

Hallo sophia_abc 
noch eine kurze Ergänzung: Du darfst dich prinzipiell immer als "arbeitssuchend" melden, auch während einer Beschäftigung. 

Ansonsten gelten die von Seoyoung erwähnten Vorgaben: 3 Monate vor Arbeitsende muss du dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden und arbeitslos dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Viele Grüße
Daniela
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