Hallo zusammen ich hab folgende Fragen:
1.Wenn man eine Aufenthaltserlaubnis nach §19d bekommen hat wird nach Zwei Jahren auch die Aufenthaltserlaubnis abhängig vom Arbeitsvertrag verlängert z.b. wenn ich einen Arbeitsvertrag für Zwei Jahren hat dann kriege eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre ? 2.Darf man grundsätzlich mit Fixtionsbescheinigung ausreisen?, während der Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen ist.
Vielen Dank im voraus
Also unabhängig vom Arbeitsvertrag?
Shah ich denke, es müsste unabhäng sein von der Länge.
Shah aber wenn du ganz sicher sein möchtest, würde ich dir eine Beratung in einer Beratungsstelle für Aufenthaltsrecht empfehlen.
[~317] bei uns gibt's nur DRK da man kann sich auch beraten lassen ich war schon mal bei ihnen,sie kennen sich nicht so gut aus mit solchen Situationen.
Shah gibt es vielleicht irgendwo in der Nähe bei dir eine Refugee Law Clinic? Ich habe dort mit den Beratungen immer gute Erfahrungen gehabt. Sie gibt es aber meistens nur in größeren Städten.
Sorry für so viele Fragen,hab noch paar Fragen:
1. Wann kommt man genau von diesem Aufenthaltstitel(nach 19d) raus ?
2.Wie verhält sich es mit Familiennachzug bzw. Familienzusammenführung bei denjenigen, die wie ich eine Aufenthaltserlaubnis nach 19d besitzt?
3. Was sollte man als erstes bei Familiennachzug tun?
Vielen Dank im voraus
Hallo Shah und vielen Dank für deine Fragen! Mach dir bitte keine Sorgen, wir freuen uns über alle Fragen, die du hier im Forum stellst. Also immer gerne noch mehr schreiben! Die Informationen helfen hoffentlich auch anderen Menschen, die nach Antworten zu diesen Themen suchen.
Damit es für unsere anderen Community-Mitglieder einfacher ist, die Information zu finden, habe ich eine neue Frage in der Kategorie "Familiennachzug" erstellt. Die Frage findest du, wenn du auf diesen Link klickst: https://together-in-germany.de/de/thread/familiennachzug-mit-aufenthalt…
Dort können wir deine Fragen Nr. 2 und Nr.3 besprechen.
Shah zu deiner ersten Frage: Du wirst nicht automatisch in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln nach einer bestimmten Zeit. Du müsstest schauen, ob du die Voraussetzungen für einen neuen Aufenthaltstitel erfüllst, und wenn ja, ihn dann beantragen. So kann der Wechsel stattfinden.
Wenn du schon seit einigen Jahren einen Aufenthaltstitel hast, lohnt es sich meistens einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie die Niederlassungserlaubnis zu planen. Du hattest ja in einer anderen Frage schon mitgeteilt, dass du deine Aufenthaltserlaubnis seit zwei Jahren hast und sie nun verlängern lässt.
Nach insgesamt 5 Jahren könntest du, wenn alles andere auch passt, eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Ich hatte dir dazu schon in deiner anderen Frage eine Informationsseite geschickt.
Ob noch andere Aufenthaltserlaubnisse in deinem Fall möglich sind, kann ich leider im Moment nicht sagen, da ich nur allgemeine Informationen geben kann ohne Details zu kennen.