Aufenthaltserlaubnis nach §19d Aufenthaltsgesetz

Shah • 18 August 2022
11 Kommentare
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Hallo zusammen ich hab folgende Fragen:

1.Wenn man eine Aufenthaltserlaubnis nach §19d bekommen hat wird nach Zwei Jahren auch die Aufenthaltserlaubnis abhängig vom Arbeitsvertrag verlängert z.b. wenn ich einen Arbeitsvertrag für Zwei Jahren hat dann kriege eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre ?   2.Darf man grundsätzlich mit Fixtionsbescheinigung ausreisen?, während der Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen ist.

Vielen Dank im voraus 

 

Antworten (11)

TPunkt

Hallo Shah, zu deiner zweiten Frage: Eine Bekannte von mir konnte ohne Probleme mit der Fiktionsbescheinigung nach Südamerika fliegen und es gab keine Schwierigkeiten.
Sie hatte aber auch so eine Fiktionsbescheinigung als Plastikkarte von der Ausländerbehörde bekommen.
Der Hinweis, den sie bekommen hat, war: Es kann sein, dass die Ausländerbehörde entscheidet, während sie im Urlaub ist. Wenn es also eine Möglichkeit gibt, dass die Ausländerbehörde ablehnen könnte, sollten die Menschen vorsichtig sein. Denn dann ist die Fiktionsbescheinigung eventuell nicht mehr gültig auf der Rückreise.

TPunkt

Und zu der ersten Frage: Ich glaube, die Aufenthaltserlaubnis nach §19d Aufenthaltsgesetz wird maximal für 2 Jahre vergeben und verlängert. Ich weiß aber nicht, ob die Ausländerbehörde auch kürzere Aufenthaltstitel geben kann, wenn man einen kürzeren Arbeitsvertrag hat (zum Beispiel, wenn man einen Vertrag für 1 Jahr hat).

Tanja_Friesen_Moderator

Hallo Shah ich habe versucht die Antwort auf deine erste Frage herauszufinden. Es hat etwas gedauert.
Die Aufenthaltserlaubnis nach 19d Abs. 1 oder 1a wird für zwei Jahre erteilt. Und in §8 Aufenthaltsgesetz steht, dass die selben Regeln gelten für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Ich denke deshalb, dass die neue Aufenthaltserlaubnis auch für zwei Jahre ausgestellt werden müsste.
Falls du das genau nachprüfen möchtest, würde hier eine Einzelfallberatung Sinn machen in einer Beratungsstelle.

Tanja_Friesen_Moderator

Shah ich denke, es müsste unabhäng sein von der Länge.

Tanja_Friesen_Moderator

Shah aber wenn du ganz sicher sein möchtest, würde ich dir eine Beratung in einer Beratungsstelle für Aufenthaltsrecht empfehlen.

Shah

[~317] bei uns gibt's nur DRK da man kann sich auch beraten lassen ich war schon mal bei ihnen,sie kennen sich nicht so gut aus mit solchen Situationen.

Tanja_Friesen_Moderator

Shah gibt es vielleicht irgendwo in der Nähe bei dir eine Refugee Law Clinic? Ich habe dort mit den Beratungen immer gute Erfahrungen gehabt. Sie gibt es aber meistens nur in größeren Städten.

Shah

Sorry für so viele Fragen,hab noch paar Fragen:
1. Wann kommt man genau von diesem Aufenthaltstitel(nach 19d) raus ?
2.Wie verhält sich es mit Familiennachzug bzw. Familienzusammenführung bei denjenigen, die wie ich eine Aufenthaltserlaubnis nach 19d besitzt?
3. Was sollte man als erstes bei Familiennachzug tun?

Vielen Dank im voraus

Tanja_Friesen_Moderator

Hallo Shah und vielen Dank für deine Fragen! Mach dir bitte keine Sorgen, wir freuen uns über alle Fragen, die du hier im Forum stellst. Also immer gerne noch mehr schreiben! Die Informationen helfen hoffentlich auch anderen Menschen, die nach Antworten zu diesen Themen suchen.
Damit es für unsere anderen Community-Mitglieder einfacher ist, die Information zu finden, habe ich eine neue Frage in der Kategorie "Familiennachzug" erstellt. Die Frage findest du, wenn du auf diesen Link klickst: https://together-in-germany.de/de/thread/familiennachzug-mit-aufenthalt…
Dort können wir deine Fragen Nr. 2 und Nr.3 besprechen.

Tanja_Friesen_Moderator

Shah zu deiner ersten Frage: Du wirst nicht automatisch in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln nach einer bestimmten Zeit. Du müsstest schauen, ob du die Voraussetzungen für einen neuen Aufenthaltstitel erfüllst, und wenn ja, ihn dann beantragen. So kann der Wechsel stattfinden.
Wenn du schon seit einigen Jahren einen Aufenthaltstitel hast, lohnt es sich meistens einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie die Niederlassungserlaubnis zu planen. Du hattest ja in einer anderen Frage schon mitgeteilt, dass du deine Aufenthaltserlaubnis seit zwei Jahren hast und sie nun verlängern lässt.
Nach insgesamt 5 Jahren könntest du, wenn alles andere auch passt, eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Ich hatte dir dazu schon in deiner anderen Frage eine Informationsseite geschickt.
Ob noch andere Aufenthaltserlaubnisse in deinem Fall möglich sind, kann ich leider im Moment nicht sagen, da ich nur allgemeine Informationen geben kann ohne Details zu kennen.

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