Frau nach Deutschland holen

Daniela _Community Managerin • 11 April 2023
7 Kommentare
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von @mahboobshahhamdard
Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Name ist, Hamdard und lebe seit 8 Jahre hier in Deutschland.Und Wohe in Erwitte .ich bin selbstständig arbeite seit 2 Jahre 6 Moment und ich habe 125 Quadratmeter Wohnung. Ich habe vor 1 Jahre Geheiratet und nun möchte meine Frau nach Deutschland holen
Sie Wohnt in Kabul Afghanistan sie ist Zahn Assistenten will weiter studieren dass die da nicht alles darf wegen der neuen Regierung .
Die will auch nach hierhin kommen,
Nun zu meiner Frage wie kann ich sie hier holen? Und wo muss ich anfangen?

Mit freundlichenGrüßen MB HAMDARD

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (7)

Moderation

Hallo MAHBOOB SHAH HAMDARD ,
danke für deine Frage.
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Generell ist mit einem Aufenthaltstitel nach §25.A Abs. 1 AufenthG Familiennachzug nur beim Vorliegen von völkerrechtlichen oder humanitären Gründen möglich(https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/14-aufenthaltserlaubnis-gut-integ… ). Ein humanitärer Grund ist z.B., wenn es Ehemann und Ehefrau absehbar nirgendwo anders als in Deutschland gelingt, in familiärer Gemeinschaft zu leben.
Dass die Erteilung des Aufenthaltstitels nach dem Zeitpunkt der Eheschließung erfolgt ist, ist ebenso zu beachten.
Wichtige Voraussetzungen sind zusätzlich, dass deine Frau einfache Deutschkenntnisse beherrscht, ihr Alter mindestens 18 Jahre ist und sie die benötigten Dokumente besitzt.
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Es gibt ebenso die Möglichkeit, ein Visum zum Studium in Deutschland zu beantragen. Auch hier müsstest du dich zu den Voraussetzungen beraten lassen.
Im Anhang findest du eine Übersicht als PDF.
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In deiner Nähe sind folgende Beratungsstellen, die dir vielleicht weiterhelfen kann:
https://www.caritas-soest.de/beratungundhilfe/fluechtlings-und-migratio…
https://www.lippetal.de/buergerinfo/produkte/pr231.php
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Viele Grüße
Daniela

MAHBOOB SHAH HAMDARD

Das heiß ich kann nicht meine Frau nach Deutschland holen ?

Moderation

Hallo MAHBOOB SHAH HAMDARD,
wie ich es oben bereits erwähnt hatte, gibt es auch beim Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §25.A Satz 1 AufenthG Ausnahmen, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
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In deinem Fall ist es wichtig, dass du dich ausführlich zu den Möglichkeiten in einer Migrationsberatungsstelle beraten lässt.
Falls du jünger als 27 Jahre bist, kannst du neben einer MBE auch zu einem Jugendmigrationsdienst (JMD) gehen.
Hier findest du eine Adresse in deiner Nähe:
https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd/imkreissoest
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Melde dich sehr gerne, falls du Unterstützung bei der Suche nach einer Beratungsstelle brauchst.
Viele Grüße
Daniela

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