Familienzusammenführung möglich?

IvanWagner • 11 November 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach vier Jahren Beziehung und einer vor Kurzem zu Stande gekommenen Eheschließung mit meiner deutschen Frau steht es fest, dass sie, eine deutsche Staatsbürgerin, und ich, ein russischer Staatsbürger, eine gemeinsame Zukunft in Deutschland suchen werden. Unser Fall passt allerdings wenig ins Bild der Herrschaften, die bei der deutschen Vertretung Moskau einen Antrag auf Familiennachzug stellen, denn wir sind beide jung und haben keinen festen Arbeitsplatz. Mit jeweils 21 Jahren sind wir fleißige Studenten, die über gewisse, für ein Leben als junges Paar mit Sicherheit ausreichende finanzielle Mittel in Form von Ersparnissen auf unseren Konten verfügen. Zu wohnen planen wir anfangs bei der Familie meiner Frau, rein formell hat meine Frau allerdings keinen Besitzanteil an der Immobilie, deren Eigentümer ihr Vater ist. 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Familienzusammenführung und somit eine Ausstellung des Familiennachzugsvisums an mich, den Russen, gebilligt wird? Vor allem habe ich Sorgen, weil ich mit einer deutschen Auslandsvertretung bereits eine negative Erfahrung hatte: trotz meines Unterlagenpaketes wurde mir einmal kein Schengenvisum erteilt, da die Auslandsvertretung befunden hatte, es gäbe in meinem Fall nicht genug Rückkehrwilligkeitsnachweise. Nun ist unser Anliegen anders, das kleine Trauma bleibt trotzdem da.

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (2)

Moderation

Hallo IvanWagner, danke das du dich an uns wendest. Es tut mir leid, dass du schlechte Erfahrungen mit der deutschen Vertretung gemacht hast. Ich hoffe ich kann dir mit der Antwort eine bisschen deine Sorgen nehmen.

Generell ist es so, dass wenn deine Ehefrau eine deutsche Staatsbürgerin ist, gibt es das Recht auf einen Ehegattennachzug. Auch wenn Sie den Lebensunterhalt nicht selber sichern kann.
Auf unserer Seite findest dazu folgende Informationen dazu: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_770

Es ist wichtig das deine Frau gemeldet ist in Deutschland, du einen gültigen Reisepass hast und eine Eheurkunde vorliegt so wie der Nachweis zu deinen deutschen Kenntnissen (mind. A1)

Das dein Schengen Visum schon mal abgelehnt wurde sollte diese Entscheidung zum Ehegattennachzug nicht beeinflussen. Du musst dir darüber also keine Sorgen machen.

Es kann sein, wenn deine Frau außer der deutschen Staatsbürgerschaft noch eine andere hat, z.b. die Russische, dass die Behörden sagen, dass sie den Lebensunterhalt sichern muss.
Dazu gibt es aber auch schon eine Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2012. Falls es deswegen zu einer Ablehnung kommt, könnt ihr nochmal überlegen ob ihr rechtliche Schritte eingeht. Dann müsstet ihr einen Anwalt einschalten und bezahlen.
Es gibt aber auch Kostenlose Beratungsstellen die euch auch erstmal weiterhelfen können.
Hier findet ihr so eine: https://www.verband-binationaler.de/beratung

Haltet uns gerne am Laufenden ob es mit dem Ehegattennachzug geklappt hat, diese Erfahrungen sind auch für unserer Community auf der Plattform wichtig.

Liebe Grüße
Yara

 

IvanWagner

Vielen Dank für deine Antwort, Yara! 
nö, meine Frau ist sozusagen eine gebürtige Teutonin - es liegen also keine weiteren Staatsangehörigkeiten vor. Gemeldet ist sie nur in Deutschland. Dass wir in dem Fall keine Nachweise darüber vorführen müssen, dass wir unseren Lebensunterhalt eigenhändig bestreiten müssen — was wir theoretisch ja eh können —, ist eine erfreuliche Nachricht. 
Nochmals Danke 

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