Sehr geehrte Damen und Herren,
nach vier Jahren Beziehung und einer vor Kurzem zu Stande gekommenen Eheschließung mit meiner deutschen Frau steht es fest, dass sie, eine deutsche Staatsbürgerin, und ich, ein russischer Staatsbürger, eine gemeinsame Zukunft in Deutschland suchen werden. Unser Fall passt allerdings wenig ins Bild der Herrschaften, die bei der deutschen Vertretung Moskau einen Antrag auf Familiennachzug stellen, denn wir sind beide jung und haben keinen festen Arbeitsplatz. Mit jeweils 21 Jahren sind wir fleißige Studenten, die über gewisse, für ein Leben als junges Paar mit Sicherheit ausreichende finanzielle Mittel in Form von Ersparnissen auf unseren Konten verfügen. Zu wohnen planen wir anfangs bei der Familie meiner Frau, rein formell hat meine Frau allerdings keinen Besitzanteil an der Immobilie, deren Eigentümer ihr Vater ist.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Familienzusammenführung und somit eine Ausstellung des Familiennachzugsvisums an mich, den Russen, gebilligt wird? Vor allem habe ich Sorgen, weil ich mit einer deutschen Auslandsvertretung bereits eine negative Erfahrung hatte: trotz meines Unterlagenpaketes wurde mir einmal kein Schengenvisum erteilt, da die Auslandsvertretung befunden hatte, es gäbe in meinem Fall nicht genug Rückkehrwilligkeitsnachweise. Nun ist unser Anliegen anders, das kleine Trauma bleibt trotzdem da.
Vielen Dank für deine Antwort, Yara!
nö, meine Frau ist sozusagen eine gebürtige Teutonin - es liegen also keine weiteren Staatsangehörigkeiten vor. Gemeldet ist sie nur in Deutschland. Dass wir in dem Fall keine Nachweise darüber vorführen müssen, dass wir unseren Lebensunterhalt eigenhändig bestreiten müssen — was wir theoretisch ja eh können —, ist eine erfreuliche Nachricht.
Nochmals Danke