Liebe Community,
hier eine Frage, die uns per E-Mail erreicht hat:
Ich habe eine Frage bezüglich der Beantragung eines D-Visums im Ausland. Also nehmen wir mal an, eine Fachkraft lebt in Großbritannien und möchte in Deutschland leben und arbeiten. Sie hat aber keinen britischen Pass, nur eine Aufenthaltserlaubnis. Die Fachkraft stammt aus einem Drittstaat, lebt aber bereits seit mehr als 5 Jahren in Großbritannien und hat noch einen gültigen Aufenthaltstitel. Sie möchte bei der deutschen Botschaft in London eine Einreise nach § 20 AufenthG beantragen. Wäre es möglich? Auch was andere "Arbeitsparagraphen" des Aufenthaltsgesetzes betrifft.
Kategorie
Fachkräfte
Wenn die Person ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen möchte, muss sie ihre Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen: https://handbookgermany.de/de/recognition / https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/pro/service-center.php
Um ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten, muss sie außerdem nachweisen, dass sie über ausreichende Deutschkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit verfügt und dass ihr Lebensunterhalt für die Dauer der Arbeitsplatzsuche gesichert ist: https://handbookgermany.de/de/visa-jobseekers#faq_1545
Prüfe bitte, ob die Chancenkarte für die Person interessant ist: https://handbookgermany.de/de/opportunity-card Beste Grüße, Barbara