Fragen zur Kündigung und Unterstützungsmöglichkeiten nach Probezeit

rifinos01 • 29 October 2024
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Fragen zur Kündigung und Unterstützungsmöglichkeiten nach Probezeit

Hallo, ich habe gestern von meinem Chef erfahren, dass er mich aufgrund finanzieller Belastungen entlassen wird. Da ich der einzige Mitarbeiter in der Probezeit bin, war ich am leichtesten zu entlassen.

Ich bin wirklich am Boden zerstört und deprimiert deswegen. Ich habe zwei Jahre lang als Werkstudent für das Unternehmen gearbeitet und bin direkt nach meinem Masterabschluss in eine Vollzeitstelle gewechselt, wo ich vier Monate gearbeitet habe. Laut meinem Chef planen sie, meinen Vertrag im Dezember 2024 zu beenden (ein „wunderbarer“ Jahresabschluss).

Meine Fragen dazu:

1. Wäre es möglich, das 18-monatige Visum zur Jobsuche zu beantragen, das normalerweise Studenten zusteht, da ich diese Möglichkeit bisher nicht genutzt habe?

2. Habe ich das Recht, mich für einen weiteren Masterstudiengang einzuschreiben und so mein 18b-Visum wieder in ein Studentenvisum umzuwandeln?

3. Kann ich die Hilfe der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen und könnte ich Arbeitslosengeld beziehen, wenn ich nicht mehr arbeite, da ich Arbeitslosenversicherung gezahlt habe?

Bitte beantworten Sie meine Fragen, falls Sie Antworten darauf haben. Ich konnte die letzte Tag wegen des Stresses und der Unsicherheit kaum schlafen. Ihre Unterstützung wäre mir eine große Hilfe.

Kategorie
Fachkräfte

Antworten (3)

Moderation

Hallo rifinos01 , es tut mir sehr leid, dass die Firma dich so behandelt hat, vor allem, wenn du so engagiert warst. Bevor wir dir ein paar Tipps geben, schreib uns bitte, welchen Aufenthaltstitel du jetzt hast. Beste Grüße Barbara 

Moderation

rifinos01 vielen Dank für deine Rückmeldung. Wenn du die Aufenthaltserlaubnis nach §18b hast, kannst du auch in den Aufenthalt für Studierenden wechseln. Du musst dann den neuen Aufenthalt für Studierende bei der Ausländerbehörde beantragen und nachweisen, dass du alle Voraussetzungen (Studienplatz, Lebensunterhalt) erfüllst. Du kannst natürlich auch in den Aufenthalt für Arbeitssuchende wechseln, dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: https://arbeitsmarktzugang.de/wp-content/uploads/2024/03/GGUA_Tabelle_S… / https://handbookgermany.de/de/changing-residence-title#faq_3320
Du hast leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, du musst mindestens 12 Monate gearbeitet haben, um ALG1 beantragen zu können: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld…
Wenn du deinen Job verlierst, musst du das auch der Ausländerbehörde melden. Im besten Fall hast du schon einen neuen Job in Aussicht, den du der Ausländerbehörde auch direkt mitteilen kannst: https://handbookgermany.de/de/visa-skilled-workers#faq_1503 Hier noch ein Link, der dir vielleicht hilft, einen neuen Job zu finden: https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application Wenn du Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Beste Grüße Barbara 

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