Aufenthalts....

Ady100 • 10 October 2024
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@daniele

Hallo, ich möchte eine genauere Erklärung. Letzte Woche habe ich ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erhalten. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Ich wohne in Hessen. Ich mache auch eine Ausbildung und habe B1. Ich weiß nicht, was der nächste Schritt sein wird? Und was soll ich tun? Welche Art von Aufenthaltserlaubnis werde ich haben? Welche Rechte haben meine Familien? Gibt es wichtige Dinge, die ich tun muss? Ich brauche Ihre Vorschläge.

Danke im Voraus!

 

Antworten (4)

Moderation

Hallo Ady100 
schön, wieder von dir im Forum zu hören!

Wenn ich es richtig verstehe, hast du ein Schreiben vom BAMF erhalten und ein Abschiebeverbot nach §60 Abs.7 AufenthG zuerkannt bekommen.
Wahrscheinlich hast du aktuell noch eine Aufenthaltserlaubnis (grünes Papier). 

Die Entscheidung vom BAMF ist positiv: Mit einem zuerkannten Abschiebeverbot kannst du eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) ist meistens für 1 Jahr gültig. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kannst du auch arbeiten. Außerdem werden die Zeiten mit der Aufenthaltserlaubnis auch für die Zeit für die Niederlassungserlaubnis gezählt.
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahre…

Um nun deine Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) zu erhalten, musst du mit deiner zuständigen Ausländerbehörde in Kontakt treten und eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.3 AufenthG beantragen. Am besten mit einem Termin.
Manche Ausländerbehörden kontaktieren auch direkt die Personen, die eine positive Entscheidung vom BAMF erhalten haben. 
Das kommt meist darauf an, ob es eine kleinere oder größere Stadt ist. 

Kannst du mir sagen, welche Ausländerbehörde für dich zuständig ist?
Ich kann gerne noch einmal den passenden Antrag heraussuchen oder eine passende Beratungsstelle zur Unterstützung suchen.

Zu deiner Familie: Gibt es denn schon eine Rückmeldung vom BAMF? 

Bis bald
Daniela

 

Ady100

Vielen Dank an @Daniel für die schnelle Antwort. Die Entscheidung von BAMF ist auch für meine Familie. Eigentlich leben wir in einer kleinen Stadt (in North Hessen). Was kann ich für die Niederlassungserlaubnis tun? Ich erlaube nicht nach meine Heimatland zu fahren.  Aber kann ich Reisedokumente für andere Länder bekommen? wie can ich?  Ich gab ihnen alle  Dokumente und Pass.  Ich bin immer dankbar Ihre Hilfe.

Moderation

Hi Ady100 
Danke für die Rückmeldung. Schön zu hören, dass deine Familie ebenso einen Aufenthaltstitel zuerkannt bekommen hat.

Super, dann sucht doch hier mal nach einer Beratungsstelle in der Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Du findest mit deiner Postleitzahl (PLZ) Berater:innen der Migrationsberatung. Ich kann dir auch bei der Suche helfen, melde dich gerne.

Zu deinen Fragen:

1. Niederlassungserlaubnis
Für eine Niederlassungserlaubnis müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Hier ein kurzer Überblick:
- 5 Jahre mit Aufenthalt in Deutschland (Zeit mit Aufenthaltserlaubnis und im Asylverfahren kann gezählt werden)
- Deutschkenntnisse B1
- Lebensunterhalt und Wohnraum muss selbst finanziert werden
Hier steht noch mehr: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_566

2. Reisen
Mit einer Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) und einem gültigen Reisepass ist es möglich zu reisen. Im Schengen-Raum (viele EU-Länder) kannst du ohne Visum reisen (nur touristisch). In anderen Ländern musst du dich über Einreisebestimmungen erkundigen.
Hier steht genau, wohin du reisen kannst und die Erklärung der Dokumente:
https://handbookgermany.de/de/traveling-abroad-refugees
Aber wichtig: Reisen ins Herkunftsland können zum Widerruf vom Aufenthaltsstatus führen. Dazu habe ich dir ein Dokument angehängt.

3. Zu deinen abgegebenen Dokumenten
Du erhältst mit Abschluss deines Asylverfahrens deine Dokumente zurück. Das kannst du bei der Beantragung deiner Aufenthaltserlaubnis anfragen.

Viele Grüße
Daniela

 

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