Ausbildung

Wafyk • 30 August 2024
2 Kommentare
3 Gefällt mir

Sehr gehrte Damen und Herren 

ich bin Azubis Seit 08-2023 In der Gastronomie und es dauert noch 1 Jahr bis 07-2025.ich habe ein Duldungbildung bekommen Gültig bis 07-25 Trotzdem mein Pass liegt da und ich habe ein Rechtskräftig abgelehnter Asylantrag ,Ausbildung Vertag ist da ,Bestätig von der Handelskammer ,.allgemeine Voraussetzungen für eine Ausbildung Aufenthaltserlaubnis habe ich aber weiß auch nicht wie das lauft 

kann jemand bitte mich Hilfen auch beim Antwort 

mit Freundlichen Grüßen 

Antworten (2)

Moderation

Hallo Wafyk 
danke für deine Frage in unserem Forum.

Wenn ich es richtig verstehe, hast du gerade eine Ausbildungs-Duldung (grünes Papier) und du wünscht dir, eine Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach §16g zu beantragen.
Das ist eine Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) die ein paar Vorteile im Vergleich zur Ausbildungs-Duldung hat.

Wir haben hier schon ein paar Informationen gesammelt: https://together-in-germany.de/de/thread/frage-zur-neuen-aufenthaltserl…
Gerne könnt ihr euch auch untereinander austauschen.

Insgesamt sind sowohl die Ausbildungs-Duldung als auch die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis gute Möglichkeiten, um nach der Ausbildung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln.

Für die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis gibt es hier ganz viele Informationen: https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence
Am besten prüfst du, ob du die Voraussetzungen bereits erfüllst.

Einen Antrag kannst du bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Unterstützung kannst du zum Beispiel beim Jugendmigrationsdienst bekommen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/?typ=JMD&

Alternativ kannst du dich auch an die LIFE Initiative wenden, sie unterstützen ehrenamtlich bei bürokratischen Anliegen und sind auch hier im Forum. Falls du Fragen dazu hast, stelle sie gerne hier in den Antworten.

Viele Grüße
Daniela

Um an der Unterhaltung teilzunehmen melde dich an oder registriere dich.