Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich schreibe Ihnen im Namen meiner Freundin. Sie ist ukrainische Staatsbürgerin und nach Kriegsbeginn nach Thailand geflohen. Von dort ist nunmehr die Weiterreise nach Deutschland beabsichtigt. Gem. beiliegendem Verweis zur Umsetzung des Durchführungsbeschluss (EU) vom 14.4.2022 (§1 Anspruchsberechtigte Personen) hat sie einen Anspruch auf Einreise bzw. Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (entsprechende gültige Passdokumente liegen ihr vor) https://www.germany4ukraine.de/resource/blob/2012724/2041628/a0219d9df2cf334b641b968fc534f816/zweites-laenderschreiben-data.pdf?download=1. Das gleichfalls per Link beigefügte Bundesgesetzblatt vom 4.12.2023 verlängert die gesetzliche Gültigkeit dieser Bestimmung bis zum 04.03.2025 (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO .
Demensprechen müsste sie einen Aufenthaltstitel beantragen können, wenn sie nach Deutschland kommt. (Sie hat vor Kriegsausbruch in der Ukraine gelebt und ist im folge dessen nach Thailand geflohene). Der 2-jährige Aufenthalt sollte nach meinem Kenntnisstand kein Hindernis darstellen. Könnten Sie mir das bestätigen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo nochmal,
Danke für die Rückmeldung.
Falls der Antrag abgelehnt wird, würde ich der Freundin empfehlen, diesen mithilfe einer Rechtsanwält:in zu prüfen und ggf. rechtliche Schritte vorzunehmen.
Wir hoffen natürlich, dass alles gut klappt und deine Freundin den vorübergehenden Schutz erhält.
Zu Irland kann ich leider keine Auskünfte geben, grundsätzlich gelten aber ähnliche Regelungen. Dafür müsste eine Beratungsstelle vor Ort in Irland angefragt werden.
Falls ihr bald Neuigkeiten habt, könnt ihr gerne eure Erfahrungen teilen!
Und wichtig, falls es Probleme bei der Einreise geben sollte, kann auch immer diese Adresse kontaktiert werden: beratung@
proasyl.de
Viele Grüße
Vielen Dank!
Mit dem ersten Einreiseversuch hatte sie bereits Probleme. Die Fluggesellschaft wollte ein Rückflugticket sehen. Dies hatte sie nicht. Dementsprechend wurde ihr der Abflug verwehrt. Nun werden wir es erneut versuchen. Diesmal mit einem weiteren Ticket aus dem Schengenraum zudem noch genug Bargeld, um eine finanzielle Versorgung während des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen.
Viele Grüße
Ich sende euch mal noch das Update zum ersten Länderschreiben (Durchsetzungsbeschluss). Die Änderungen betreffen deine Freundin eigentlich nicht, aber dann habt ihr die aktuelle Quelle.