Guten Tag,
aufgrund der Situation in der Ukraine bin ich vor zwei Jahren nach Hamburg gekommen. Seit dem habe ich eine Duldung, die alle 3 Monate erneuert werden muss.
In der Ukraine habe ich meinen Master in Medizin und BWL absolviert und habe hier in Deutschland bereits die B1-Deutschprüfung abgelegt und möchte noch einen B2-Deutschkurs besuchen.
Gerne würde ich mit meinen Qualifikationen in Deutschland arbeiten. Leider, verwehrt mir meine Duldung dies zur Zeit.
Zudem möchten meine Verlobte und ich bald heiraten. Meine Verlobte lebt nicht in Hamburg und solange es sich mit meinem Aufenthaltstitel nicht geklärt hat, darf ich nicht zu ihr ziehen.
Könnten Sie mir bitte Rat geben, wie ich eine Arbeitserlaubnis erhalten könnte? Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich bitte um Ihre Hilfe. Ich bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße
Hallo Daniela & Barbara
danke für eure Antwort und die Links.
Ich habe bereits versucht eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Ausländerbehörde hat mir aber gesagt, dass sie nichts weiteres tun können, solange keine Rückmeldung vom Eingabeausschuss erhalten wurde.
Zudem habe ich versucht meine Zeugnisses anerkennen zu lassen, aber da hieß es, dass das nicht möglich ist mit einer Duldung.
Ich habe mich etwas mehr in die Beschäftigungsduldung reingelesen und da stand, dass ich diese nur bekommen kann, wenn ich mind. seit 12 Monaten arbeite. Ich verstehe aber nicht ganz, wie ich überhaupt an Arbeit kommen kann, wenn auf meiner Duldung steht, dass ich nicht arbeiten darf. Es würde mich doch keiner einstellen, oder?
Mit freundlichen Grüßen
B. A.
Hallo Sgonne , Kannst du uns bitte schreiben, für welche Stelle du eine Arbeitserlaubnis anstrebst?
Wenn es um die Beschäftigungsduldung geht. Um eine Beschäftigungsduldung zu bekommen, musst du nachweisen, dass du bereits 12 Monate gearbeitet hast. Wenn alle sonstigen Voraussetzungen für dich erfüllbar sind wären die nächsten Schritte: Arbeit suchen, Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, nach 12 Monaten Beschäftigungsduldung beantragen. Ziel wäre es, eine Aufenthaltserlaubnis nach §25b zu bekommen. Auch nach der Beschäftigungsduldung muss man den §25b beantragen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Außerdem SOLL (statt KANN) seit März dieses Jahres eine Beschäftigungserlaubnis für Geduldete erteilt werden. Das heißt, wenn du mit deiner Duldung Arbeit beantragst, solltest du jetzt die Beschäftigungserlaubnis bekommen. Du hast also einen Rechtsanspruch darauf. Aber als Arzt darfst du nicht arbeiten, dafür brauchst du eine Reglementierung.
Kannst du uns noch schreiben, wer dir gesagt hat, dass du mit Duldung deine Zeugnisse nicht anerkennen lassen kannst? Ich kann diese Information nicht finden. Ich tagge hier unsere Expertin Beate IQ NRW . Vielleicht hat sie einen guten Tipp für dich. Liebe Grüße Barbara und Daniela
Barbara (Community Manager)
Ich hätte Interesse an einer Tätigkeit als MFA, Physiotherapeut oder Ergotherapeut.
Es wurde mir beim Hamburg Welcome Centre gesagt, dass ich 200€ zahlen müsste, um meine Zeugnisse anerkennen zu lassen.
Sgonne Wenn du im medizinischen Bereich arbeiten möchtest, musst du deine Ausbildung anerkennen lassen. Das Verfahren ist generell nicht kostenlos.