Hallo zusammen, ich bin mit meinem Mann und meinen zwei Kindern im Juni 2018 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Unser Flüchtlingsstatus wurde vom BAMF anerkannt und wir haben Deutsch auf C1- bzw. B2-Niveau gelernt (Prüfungen absolviert). Wir haben eine Adressregistrierung in Deutschland, eine Aufenthaltserlaubnis und einen Blau-Pass. Im Juli 2022 sind wir wegen der Arbeit, die mein Mann gefunden hat, in die USA gezogen und leben seitdem als Familie dort. Meine beiden Kinder gehen hier zur Schule. Wir waren im Sommer 2023 in Deutschland, das heißt, wir sind nach Deutschland ein- und ausgereist.
Ich habe zwei Fragen an Sie, die ich hoffe, dass Sie mir beantworten können:
- Wir möchten unsere Reisepässe verlängern, die im Sommer 2024 ablaufen. Müssen unsere Kinder während dieses Antrags an einer Schule in Deutschland angemeldet sein?
- Können wir während des Passerneuerungsprozesses unsere abgelaufenen Pässe zusammen mit unseren neuen Pässen behalten, da wir aktuelle und gültige US-Visa (Arbeitsvisum und abhängige Visa) haben?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie so schnell wie möglich antworten könnten.
Zunächst einmal schreibe ich zu spät und bitte Sie in dieser Angelegenheit um Verzeihung. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag Daniela, ich möchte gerne auf meine vorherigen Fragen folgen. Vor zwei Jahren, als ich im Kreis Unna lebte, nutzte ich ein Online-Terminsystem für die Passverlängerung, mit dem ich problemlos einen Termin vereinbaren und das Verfahren abschließen konnte.
Nach meinem Umzug nach Gelsenkirchen im letzten Jahr musste ich mich zunächst über Kontaktformulare bewerben, eine Vorabklärung durchlaufen und erhielt dann einen Termin. Zusätzlich benötigen sie einen Antrag, der eine Rücksprache mit Ihnen erfordert. Die Gelsenkirchener Ausländerbehörde verweigert jedoch die Vereinbarung eines Termins für die Reisepassverlängerung mehr als zwei Monate vor dem Ablaufdatum. Bei meinen Recherchen auf Ihrer Forumsseite und im Internet habe ich gelesen, dass ein Termin drei Monate im Voraus vereinbart werden kann (die Praxis der Unnaer Ausländerbehörde ist dieselbe). Meine Frage lautet: Wenn es mein gesetzliches Recht ist, drei Monate vor Ablauf meiner Sitzung einen Termin zu beantragen, würde ich dies gerne tun. Welchen Schritt sollte ich diesbezüglich unternehmen, da meine Reiseplanung davon abhängt.
Hallo hguersoy
schön von dir zu hören!
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Ich verstehe, dass du dir eine frühzeitige Terminbuchung wünscht, da es für dich wichtig ist, dass die Reisepässe pünktlich ausgestellt werden. Leider handhabt das jede Ausländerbehörde etwas anders. Ich gehe stark davon aus, dass du bei einer Anfrage im Zeitraum 2 Monate vor Ablaufdatum auf alle Fälle einen Termin erhältst.
Wenn du nun aber sagst, du möchtest sehr gerne früher den Termin erhalten würde ich dir empfehlen, dich an eine Migrationsberatungsstelle zu wenden und um Unterstützung bei der Terminvereinbarung zu bitten. Oft haben Berater:innen Kontakt zur Ausländerbehörde und können dein Anliegen dort vorbringen.
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Hier findest du die Kontakte von Berater:innen der Caritas oder AWO:
https://www.awo-gelsenkirchen.de/beratung-und-hilfe/fachdienst-migratio…
https://www.caritas-gelsenkirchen.de/wir-helfen/hilfe-bei-migration-und…
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Viele Grüße
Daniela