Hallo,
ich und mein Mann befinden uns gerade in deutschland und haben beide einen Arbeitsvertrag erhalten. Mein Mann ist Fleischer und ich bin gelernte Friseurin. Besteht eine möglichkeit hier auch gleich bei der Auslaenderbehörde eine Arbeitsgenaehmigung und Aufenthalt zu erhalten oder müssen wir unbeding erst ausreisen und erneut beantragen?
Danke Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grüssen.
Hallo crarmaan
danke für deine Frage. So wie ich es lese, hast du bereits viele Informationen gesammelt und weiß auch schon, dass die Verpflichtungserklärung nur ungültig wird, wenn die eingeladene Person ausreist oder einen Aufenthaltstitel erhält.
Hier noch einmal die Infos zum nachlesen:
https://handbookgermany.de/de/visitor-visa#faq_298
https://handbookgermany.de/de/visitor-visa#faq_298d
Im Forum kann ich leider keine rechtliche Beratung anbieten. Dafür wäre es gut, wenn ihr eine Beratungsstelle aufsucht, die rechtliche Beratung anbietet. Wohlfahrtsverbände bieten oft Asylverfahrensberatung oder Migrationsberatung an.
Ein paar allgemeine Informationen kann ich jedoch mitgeben:
Ich kann verstehen, dass es frustrierend ist, dass ich dir keine Lösung nennen kann.
Viele Grüße
Daniela