Hallo,
ich habe seit 06.2022 einen Aufenthaltstitel nach § 19d Abs. 1 Nr. 1c. Ich würde gerne wissen, wann ich die Niederlassungserlaubnis oder die Staatsangehörigkeit beantragen kann. Ich erfülle alle Voraussetzungen, nur fehlen mir die 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis
Hallo Daniela,
Ich habe auch eine ähnliche Situation wie MMTALA und wollte fragen, werden die Jahre, in denen man eine Duldung hat bei der Einbürgerung mitgezählt oder nicht?
Und ist es möglich, nach der 3 + 2 Regel an eine Hochschule zu gehen?
Beste Grüße Ahura
Hallo Ahura
danke für deine Nachfrage.
Leider zählen die Zeiten mit einer Duldung nicht mit in die zeitliche Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung. Auch das Asylverfahren zählt nur in ganz bestimmten Fällen mit in die Zeit. Ansonsten leider nur die Zeit mit Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte).
Hast du noch weitere Fragen?
Viele Grüße
Daniela
Daniela _Community Managerin Vielen Dank für deine Antwort auf meine Frage.
Kann ich meinen Aufenthalt ändern? z.B. in § 18b. Hilft es, die Staatsbürgerschaft mit den neuen Regeln schneller zu bekommen?
Und ich wollte mich erkundigen, ob ich die Möglichkeit habe, an einer Dualen Hochschule zu studieren.
Beste Grüße
Ahura
Meinst du mit den neuen Regeln das neue Gesetz zur Staatsbürgerschaft? Das ist leider noch nicht in Kraft.
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Ein Wechsel deines Aufenthaltstitels von §19d zu §18b ist grundsätzlich möglich. Dafür musst du bei Antragstellung bereits einen akademischen Abschluss nachweisen, also dein Studium schon beendet haben.
Wenn du überlegst zu Studieren, hast du wahrscheinlich noch keinen Abschluss oder?
Ich freue mich auf deine Rückmeldung.
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Du könntest aber natürlich in einen Aufenthalt zum Studium wechseln, wenn du dafür alle Voraussetzungen erfüllst. Dafür würde ich dir empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Zum Beispiel den Jugendmigrationsdienst oder die Migrationsberatung für Erwachsene (ab 27 Jahren).
Hallo,zunächst einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich hätte noch eine Frage: Sind Ihnen die Änderungen bezüglich des Gesetzes zur Niederlassungserlaubnis ab dem 01.03.2024 bekannt? Ich habe gehört, dass die erforderliche Aufenthaltsdauer von 5 Jahren auf 3 Jahre verkürzt wurde. Betrifft diese Änderung eine bestimmte Gruppe von Personen oder gilt sie allgemein? Zählt diese verkürzte Aufenthaltsdauer auch für Personen, die bereits eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß §19d des Aufenthaltsgesetzes haben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
§ 9 AufenthG
Hallo MMTALA
danke für die Rückfrage.
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Es ist richtig, dass ab dem 01.03.2024 Erleichterungen für die Niederlassungserlaubnis kommen. Das betrifft aber nur bestimmte Titel:
- Fachkräfte (§ 18a, § 18b, § 18d oder §18g AufenthG) können jetzt nach drei statt nach vier Jahren die Niederlassungserlaubnis beantragen.
- Menschen mit Blauer Karte bereits nach 27 oder auch schon nach 21 Monaten.
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Hier ist eine Übersicht der Änderungen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwa…
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Das heißt die Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz betreffen nur bestimmte Personengruppen.
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Wenn das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit dieses Jahr kommt, sind die zeitlichen Fristen erleichtert. Eine Einbürgerung kann dann nach 5 Jahren oder bei besonderer Integrationsleistung (sehr gute Deutschkenntnisse oder ehrenamtliche Tätigkeit) nach 3 Jahren beantragt werden. Du könntest bereits überlegen, welcher Weg für dich realistisch ist und eine Beratungsstelle aufsuchen, die dir die Voraussetzungen erklärt.
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Viele Grüße
Daniela
Hallo, Danke für Ihre tolle Unterstützung .Könnten Sie mir sagen, welche Voraussetzungen für den Wechsel von §19d zu §18b gelten? Ist es möglich, mit einem anerkannten Hochschulabschluss den Wechsel vorzunehmen? Danke! Viele Grüße
Hallo MMTALA
grundsätzlich ist ein Wechsel zwischen den Titeln möglich. Ich kann dir wirklich empfehlen, gemeinsam mit einer Beratungsstelle auf deine Situation zu schauen, damit du alle Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen noch einmal klar für dich vergleichen kannst.
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Die Voraussetzungen um den Aufenthalt als akademische Fachkraft nach §18b AufenthG zu beantragen findest du z.B. hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/329328/
Die Seite ist von Berlin, du solltest also am besten noch einmal bei deiner lokalen Ausländerbehörde auf die Webseite schauen.
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Hier noch einmal der Link, um eine Beratungsstelle mit Eingabe der Postleitzahl (PLZ) zu finden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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Viele Grüße
Daniela
Leider scheinen die Beratungsstellen in meinem stadt (entschuldigen Sie meine direkte Aussage) nicht über umfassende Kenntnisse der Gesetze zu verfügen und sind der Meinung, dass mein Aufenthaltsstatus automatisch bedeutet, dass mein Leben gesichert ist. Obwohl sie sehr nett sind, sagen sie mir, dass ich jetzt einen Aufenthaltstitel und Arbeit habe... (Die gesetzt 19d habe ich früher selbst gefunden und beantragt.) Sie setzen sich zwar für Menschen ein, die mit ernsthaften Problemen und Schwierigkeiten zu kämpfen haben, aber sie erkennen nicht, dass ich mich selbst sehr für meine Integration eingesetzt habe und dass die Niederlassungserlaubnis für mich wichtig ist, weil ich andere persönliche Ziele verfolge. Danke nochmal!
Ich kann verstehen, dass die Beratungsstelle denkt, dass Aufenthaltstitel und Arbeit ein tolles erreichtes Ziel ist. Denn das ist es. Gleichzeitig verstehe ich aber auch deinen Wunsch, bald in eine Niederlassungserlaubnis oder in die Einbürgerung zu wechseln. Falls du noch mit anderen Beratungsstellen sprechen möchtest, gibt es auch Online-Migrationsberatung. Dann bist du nicht an deinen Ort gebunden.
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Ansonsten könnte es auch eine Idee sein, auf die neuen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht zu warten, um eine finale Entscheidung zu treffen.
Hast du dich denn bisher ehrenamtlich engagiert oder kannst du mir sagen, welches Level deine Deutschkenntnisse sind? Vielleicht hast du damit die Möglichkeit, die Einbürgerung nach 3 Jahren im Aufenthalt zu beantragen. Die Änderung im Gesetz ist noch nicht in Kraft, aber soll dieses Jahr kommen.
Also, zunächst einmal vielen Dank. Die Staatsangehörigkeit ist für mich nicht wichtig, da meine Bank eine Niederlassungserlaubnis benötigt. Falls es irgendwie möglich wäre, schreiben Sie mir bitte hier. Vielen Dank.
Welche Frage ist für dich noch offen?
Nix Danke!
Okay, danke für die Rückmeldung. Ich war mir nicht sicher.
Ich wünsche dir alles Gute und dass du dein Ziel erreichst :)