Über aufenthaltstitel 19d 1a

Konate223 • 5 Dezember 2023
7 Kommentare
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Sehr geehrte Damen und Herren Mein Name ist Ismael Pflegefachkraft hier in Berlin. Ich habe eine Frage 

Ich habe aufenthaltstitel 19d 1a  , ich wollte fragen ob ich diesem wechseln kann  ?

Danke schön 

Kategorie
Fachkräfte

Antworten (7)

Moderation

Hallo Konate223 vielen Dank für Deine Frage. Tatsächlich der Paragraph 19d Abs. 1a ist für Personen,
die mit einer „Ausbildungsduldung“ eine Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Personen haben einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1a AufenthG für die Dauer von zwei Jahren. Wenn Du erfolgreich bist und Deinen Lebensunterhalt sowie den Deine Familienangehörigen durch ausreichende Einkünfte sichern kannst, kann Dir bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Wenn das ist der Fall mit Dir dann kannst Du den Paragraph wechseln. Wenn Du brauchst eine Beratung kannst Du mir gern nochmal schreiben so kann ich für Dich eine Beratungsstelle in Berlin aussuchen.

Herzlich
Sophie

Konate223

Ich habe schon drei jährige Ausbildung abgeschlossen als pflegefachkraft.
Ich arbeite grad in Berlin.
Ich wollte fragen ob ich das paragraphe wechseln kann ?

Konate223

Vielen Danke Sophie
Wie kann ich das machen bitte ?

Moderation

Du brauchst diese Voraussetzungen zu erfühlen:
1. Nachweise für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag, Lohnnachweise etc.).
2. Beleg über das B1-Sprachzertifikat.
3. Beleg über eine anerkannte qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium auf dem gleichen Niveau oder 3 Jahre Berufserfahrung als Fachkraft.
3. Nachweis über ausreichenden Wohnraum nach § 2 Abs.4 AufenthG.
4. Nachweis, dass keine schweren Vorstrafen gegen Sie vorliegen.
5. Beleg, dass keine Gründe vorliegen, die Ihnen das Recht des Erhalts von § 18a AufenthG versagen.
6. Nachweis über das Nachkommen der Passpflicht
7. Beleg zur Arbeitgeberbindung (wenn diese nicht aufgelöst wurde).

Moderation

Hallo Konate223
hier ist noch mehr Information von Handbook Germany: https://handbookgermany.de/de/bleiberecht#faq_654
.
Du kannst einen Antrag auf den Aufenthaltstitel stellen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Am besten gehst du zu einer Beratungsstelle und holst dir Unterstützung:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Gebe deine Postleitzahl (PLZ) ein und dann kannst du einen Termin vereinbaren.
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Viele Grüße
Daniela

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