Sehr geehrter Damen und Herren
Ich habe einen Frage. Wenn man Abschiebungverbot,kann er Aufenthalterlaubnis in fünf Jahren bekommen. Die Asylverfahren angerechnet von fünf Jahren.
Mein Frage ist für Einbürgerung
Wenn eine Person eine Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 25Abs3 erhält, wird die Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, die sie zur Einbürgerung berechtigt. Werden die Asylverfahren berechnet oder nicht?
Liebe Frau Daniele
Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, aber vor der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hatte ich ein Abschiebeverbot, und dann habe ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. In den asylverfahren für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis wurden die Asylverfahren berechnet. Die Frage ist: Wird das Werden Asylverfahren bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft berechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Fares
farisalamary1994 Vielen Dank für deine Rückmeldung und entschuldige, dass ich dich falsch verstanden hatte.
Super, dass du bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel hast und somit schon so viele Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst!
Die Informationen meiner ersten Antwort bleiben zu den Zeiten des Asylverfahrens gleich. Das hängt vom erteilten Schutzstatus ab, ob das mitgezählt wird. Bei §25.3 leider nicht.
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Könntest du mir sagen, wie viele Jahre du bereits hast, wenn du die Zeit mit Aufenthaltstitel zum Abschiebeverbot und der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zusammenzählst?
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Viele Grüße
Daniela
farisalamary1994 Möchtest du mir dein Bundesland oder die nächste größere Stadt nennen, damit ich dir eine Beratungsstelle suchen kann. Dort könntest du noch einmal alle Punkte für die Einbürgerung besprechen.
Liebe Daniele
Abschiebungverbot 2 Jahre unbefristet 1 Monate
Ich wohne in Schleswig Holstein in Lübeck
Mit freundlichen Grüßen
Fares
Danke für die Info. Ich recherchiere und melde mich nächste Woche bei dir zurück!
Okay
Hallo farisalamary1994
ich habe verschiedene Beratungsstellen in Lübeck gefunden, die gemeinsam mit dir über die Voraussetzungen zur Einbürgerung sprechen können und auch einen Antrag auf Einbürgerung begleiten können.
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Hier sind Beratungsstellen in Lübeck aufgelistet. Je nachdem wie alt du bist, kannst du dich an die Migrationsberatung für Erwachsene MBE (ab 27) oder den Jugendmigrationsdienst JMD (bis 27) wenden.
https://www.iq-netzwerk-sh.de/angebote/weitere-beratungsmoeglichkeiten/…
https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd/luebeck
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Beraten lassen kannst du dich auch bei der Einbürgerungsbehörde. Über diese Website findest du Informationen zur Zuständigkeit.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sic…
Außerdem steht hier der Hinweis, dass die Bearbeitungszeit der Anträge aktuell mehrere Monate beträgt.
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Ich freue mich, wenn du mir zurückmeldest, ob die betroffenen Stellen dir weiterhelfen konnten!
Viele Grüße
Daniela
Hi farisalamary1994 ,
konntest du dich bereits beraten lassen und hast du hilfreiche Infos für dich bekommen?
Wir würden uns auf deine Rückmeldung freuen. Sag gern Bescheid wenn du noch Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung