Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis

luna23 • 23 October 2023
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Hallo, könntet Ihr mir bitte weiterhelfen. Ich habe für mich und meinem Ehemann die Niederlassungserlaubnis letztes Jahr beantragt. Wir erfüllen alle Voraussetzungen, aber gem. § 26 ABS. 4 I.V.M. §9 ABS. 2 S.1 Nr. 9 AufenthG haben wir keinen ausreichend Wohnraum zu Verfügung. Unsere Wohnung ist 66,10 Quadratmeter (ohne  Nebenräume:Küche, Bad und WC)und es leben 6 Erwachsene (4 davon sind meine Kinder). Meine Kinder sind Seit Monaten auf der suche nach einer Wohnung und finden keine . Da meine Kinder Studenten sind haben sie sich WBS beantragt, damit sie sich auch eine Wohnung leisten können. Aber das alles bringt nichts, wenn es Wohnungsmangel gibt. Gibt es einen anderen weg, dass wir trotzdem diese Voraussetzung erfüllen? 

Antworten (1)

Moderation

Hallo luna23
danke für deine Frage.
Wenn ich es richtig verstehe, habt ihr noch keine Rückmeldung zum Antrag auf die Niederlassungserlaubnis erhalten. Die einzige Voraussetzung, die ihr aktuell nicht erfüllt, ist der nicht ausreichende Wohnraum.
Wie du wahrscheinlich weißt, wird für eine Person ab 6 Jahren von 12 Quadratmetern als angemessene Wohnfläche ausgegangen. D.h., wie du sagt, dass ihr diese Voraussetzung aktuell nicht erfüllt.
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Leider ist der Wohnungsmarkt schwierig und dementsprechend ist es nicht leicht, die Voraussetzung schnellstmöglich zu erfüllen. Ihr könnt jedoch bereits nachweisen, dass ihr euch bemüht die Voraussetzung zum ausreichenden Wohnraum in absehbarer Zeit zu erfüllen.
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Es gibt die Möglichkeit eine Beratungsstelle in deiner Nähe aufzusuchen. Berater:innen stehen meist in Kontakt mit den Behörden und können einschätzen, inwieweit hier vielleicht im positiven Ermessen entschieden wird. Kannst du mir die nächste größere Stadt sagen, damit ich dir eine Beratungsstelle suchen kann, die dir weiterhelfen kann?
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Viele Grüße
Daniela

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