Verpflichtungserklärung für Nationales Visum zwecks Eheschließung

Kingtelo021 • 26 October 2023
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Guten Tag,

bin Deutscher Staatsbürger und möchte in Kürze meine Verlobte aus Thailand hier in Deutschland heiraten. Hierfür wurde uns bereits vom Standesamt die Eheschließung bestätigt. Hochzeitstermin steht auch schon fest. Nun soll bei der Botschaft in Thailand das Nationale Visum Familienzusammenführung zwecks Eheschließung beantragt werden. Anschließend werde ich hier in Deutschland von der Ausländerbehörde zur Bonitätsprüfung gebeten. Anscheinend wurden die nötigen mtl. Netto Einkommensbeträge kürzlich geändert. Für mich als alleinstehende Person benötige ich ein mtl. Einkommen von min. 2830 EUR. Nun kommt meine große Sorge. Die mtl. 2830 EUR erreiche ich in der Regel jeden Monat, allerdings habe ich letzten September einen Sabbatical Monat genommen, deren Gehaltsvorauszahlung ich nun im Oktober und in den nächsten zwei Monaten meinem Arbeitgeber zurück zahlen muss. Deshalb erreiche ich im Moment ca. nur 2500 EUR im Monat. Also fehlen mir ungefähr 300 EUR um die Bonität zu erfüllen. Was für Möglichkeiten habe ich nun, um dieses Problem zu lösen? Die Dauer des Visums wird nur 90 Tage betragen. Nach der Eheschließung spielt die Bonität keine Rolle mehr, da ich Deutscher Staatsbürger bin (so wurde mir das erzählt). Kann ich für den fehlenden Betrag noch jemanden ins Boot holen. Konkret, kann sich eine weitere Person für die einzureisende Person verpflichten, wenn die Bonität der ersten Person nicht ausreicht. Ich dachte da an meine Mutter. Sie ist Witwe und bezieht eine mtl. Rente von rund 2300 EUR mtl. Oder was ist mit der Möglichkeit eines Sperrkontos? Wie würde das laufen? Ein sofort abrufbares Tagesgeldkonto mit mehr als 18000 EUR hätte ich auch noch zur Verfügung. Ich mache mir große Sorgen, dass wegen dem Mangel an Bonität meine Verlobte kein Visum erhält. Der Sabbatical diente eigentlich um nach der Bewilligung des Visums mit meiner Verlobten gemeinsam nach Deutschland zu reisen, um zu heiraten. Leider hat sich das mit der Anmeldung der Eheschließung hier in Deutschland sehr in die Länge gezogen und nun steht dieses Problem im Raum. Was können Sie mir dazu sagen?

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (2)

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Hallo Kingtelo021
Danke für die Frage.
Grundsätzlich muss bei einer Verpflichtungserklärung für ein nationales Visum der Gehaltsnachweis von den letzten 6 Monaten vorgelegt werden. https://handbookgermany.de/de/declaration-of-commitment-national-visa#f… Die Behörden können dann sehen, dass es unterschiedliche Zahlungen gab und im Normalfall die geforderte Summe erfüllt wird.
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Sie haben bereits verschiedene Lösungswege recherchiert, für eine ausführliche rechtliche Beratung empfehle ich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu kontaktieren, um eine klare Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten. Wir können hier im Forum eine erste Orientierung anbieten, leider können wir keine rechtliche Einschätzung zur Situation geben.
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Ich wünsche Ihnen und Ihrer zukünftigen Frau alles Gute.
Viele Grüße
Daniela

Kingtelo021

Unser Anwalt meinte dazu, sollten meine Gehaltsnachweise nicht ausreichend sein, da in Hamburg nur die letzten drei Gehaltsabrechnungen benötigt werden (die letzten 6 wären mir lieber), spreche grundsätzlich nichts dagegen gemeinsam (also mit meienr Mutter) die Verpflichtungserklärung abzugeben. "Grundsätzlich" ist aber ein sehr dehnbarer Begriff...

Vielen Dank für Ihre Einschätzung und vielen Dank für die guten Wünsche 🙏

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