Umschulung in Handwerk

Ady100 • 23 September 2023
8 Kommentare
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Sehr geehrte Damen und Herren, 

Ich have schon einen Umschulungplatz für 2 Jahre gefunden und Arbeitsagentur (AA)  interessiert für Umschulung bezahlen. 

Allerdings sind meine Familie und ich Asylbewerber in Deutschland und jedoch noch nicht entschieden. Ebenfalls ist meine Ausweis (Ausenthaltsgestaltung) für 6 Monaten. Ich wohne ein Jahr in Deutschland.

So was sollte ich dann für meine Ausweis und Asylgeld?

Ich würde gerne vor Ihnen bald zu hören.

Mit freundlichen Grüßen 

Ady

 

Kategorie
Ausbildung

Antworten (8)

Moderation

Wenn du dazu noch genauere Fragen hast, kannst du sie gerne stellen. Ansonsten ist es so, wie ich es in der Antwort beschreiben habe: Du musst dein Einkommen dem Sozialamt mitteilen, sie berechnen dann, wie viel zusätzliche Leistungen deiner Familie zustehen.

Moderation

Hallo Ady100
danke für deine Frage.
Es freut mich zu hören, dass du von der Bundesagentur für Arbeit ein Angebot zur Umschulung erhalten hast. Wenn ich es richtig verstehe, hast du bereits einen Vertrag für den Umschulungsplatz vorliegen und eine feste Zusage der Agentur für Arbeit, dass die Umschulung finanziert wird. Es ist wichtig, dass die Ausländerbehörde der Tätigkeit zustimmt und eine Arbeitserlaubnis ausstellt.
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Die Aufenthaltsgestattung wird für ein laufendes Asylverfahren ausgestellt. Wenn dein Dokument 6 Monate gültig ist, kannst du kurz vor Ablauf einen Termin bei der Ausländerbehörde machen um die Aufenthaltsgestattung wieder zu verlängern.
Wenn das Asylverfahren im Laufe deiner Umschulung entschieden wird, gibt es je nach Ergebnis verschiedene Möglichkeiten. Hier ein Überblick:
https://handbookgermany.de/de/asylum-procedure#faq_52
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Es ist weiterhin möglich, dass du Leistungen nach dem AsylbLG bekommst. Hast du bei der Umschulung ein Einkommen? Falls ja, dann musst du die Einkommensnachweise beim Sozialamt vorlegen und das Einkommen wird mit den Leistungen verrechnet.
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Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße
Daniela

Ady100

Herzlichen Dank, Daniela. Ich habe keine Ahnung. Bitte Tipps??? Es ist wichtig.
Jetzt wohne ich auch mit meine Familie.

Moderation

Hallo Ady100
hier siehst du die möglichen Entscheidungen eines Asylantrags:
https://handbookgermany.de/de/asylum-procedure#faq_52
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- Bei einer Zustimmung wirst du eine Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) erhalten. Arbeit ist weiter gestattet.
- Es gibt verschiedene Arten der Ablehnung, es ist immer ratsam eine Rechtsberatung/ Asylverfahrenberatung in so einem Fall aufzusuchen. Arbeit kann mit Genehmigung der Ausländerbehörde weiterhin gestattet sein.
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Wenn du weitere Fragen zu deiner Situation hast, kannst du dich an eine Beratungsstelle der Migrationsberatung für Erwachsene wenden. Hier findest du eine Beratungsstelle in deiner Nähe mit der Postleitzahl (PLZ): https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

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