über das ukrainische Diplom

Svitlana87 • 11 Juli 2024
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Guten Abend meine Damen und Herren,
mein Name ist Svetlana, ich komme aus der Ukraine und bin von Beruf Juristin. Ich bin seit 2 Jahren und 9 Monaten in Deutschland, zusammen mit meinen Kindern. Seit 8 Monaten nehme ich an einem Integrationskurs teil. Ich möchte eine Frage zu meiner Qualifikation als Rechtsanwältin hier in Deutschland stellen.  Ich war bei einem Buro und dort sagte man mir, dass man Deutsch auf C1-Niveau lernen muss, um an der Universität studieren zu können, und dass man nach dem Abschluss ein deutsches Diplom erhält und dann in Deutschland in seinem Fachgebiet arbeiten kann. Kann ich mit einem anerkannten Diplom und einer Übersetzung (ich habe noch nicht alles gemacht) in einem Büro arbeiten, aber nicht in meinem Beruf?

Herzliche Grüße an Midak

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Ausbildung

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Hallo Svitlana87 , ich gehe davon aus, dass du die Aufenthaltserlaubnis nach §24 hast, oder? Dann darfst du arbeiten, auch in einem Büro, aber nicht als Rechtsanwältin. Der Beruf des Rechtsanwalts ist in Deutschland reglementiert, d.h. wie du schon geschrieben hast, darfst du ohne Anerkennung in diesem Beruf in Deutschland nicht arbeiten: https://handbookgermany.de/de/recognition Das hohe Sprachniveau für das Studium ist auch üblich, aber es gibt oft Vorbereitungskurse an den Universitäten. Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Beste Grüße Barbara

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