Teilweise & volle Gleichwertigkeit IT Bereich

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Moderation

Hallo Aarii 
danke für deine ausführliche Frage. Es freut uns zu hören, dass bisher alles sehr gut geklappt hat und du bereits deine volle Gleichwertigkeit erhalten hast!

Ich vermute, dass du mit einem Visum zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen oder einem Visum zur Anerkennungspatenschaft eingereist bist. Hast du denn schon die dazugehörige Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG erhalten? Das ist eine Plastikkarte, die man nach einem Antrag bei der Ausländerbehörde bekommt.
Wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis hast, kannst du nun eine neue Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck (anerkannte Fachkraft) beantragen.
Falls du aktuell nur das Visum hast, ist das kein Problem. Du kannst bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag für die passende Aufenthaltserlaubnis stellen.

Welche Aufenthaltserlaubnis genau die richtige ist, kannst du noch einmal prüfen. Je nachdem sind die Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen unterschiedlich:

- Fachkraft (§18a) mit anerkannten berufspraktischen Kenntnissen
- Fachkraft (§18b) mit anerkanntem Hochschulabschluss
- Blaue Karte (§18g) https://handbookgermany.de/de/eu-blue-card 

Bei allen Aufenthaltstiteln ist es wichtig, dass ein Arbeitsvertrag (teilweise mit Mindestgehalt) und das Dokument zur Anerkennung der Qualifikation eingereicht wird. Meist werden noch Unterlagen zum Wohnsitz, zur Miete, zur Krankenversicherung etc. gefordert.

Wichtig ist für dich: Auch die Voraussetzungen für Familiennachzug sind etwas unterschiedlich. Insgesamt gelten aber erleichterte Bedingungen. Zusätzlich könnte bei der Blauen Karte schneller die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

Melde uns doch gerne zurück, welche Ausländerbehörde für dich zuständig ist. Dann kann ich dich unterstützen, eine Liste der vorzulegenden Unterlagen für den Antrag zu finden.

Viele Grüße
Daniela

 

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