Stiefkind Nachzug

said3 • 14 Juni 2024
1 Kommentar
1 Gefällt mir

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin deutscher Staatsbürger und mit einer Marokkanerin verheiratet, die eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis nach §28 besitzt.
Wir warten auf einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Rabat/Marokko um ein Visum für meine 9 jährige Stieftochter zu beantragen.
Meine Frau ist schwanger und ich befinde mich zur Zeit in einer Weiterbildung, die vom Jobcenter finanziert wird.
Erhält meine Stieftochter Kindergeld?
Ist eine Verpflichtungserklärung des nicht in Deutschland gemeldeten Onkels aus Frankreich möglich?
Wie viel muss ich verdienen, wenn  neugeborenes Kind auf der Welt ist?

Vielen Dank 

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (1)

Moderation

Hallo said3 
schön von dir zu hören!

Ich habe dir hier auf die Frage geantwortet, ob deine Tochter Kindergeld erhalten kann: https://together-in-germany.de/de/thread/kindergeld-fuer-stieftochter-a…

Hier findest du die Antworten auf die Frage, ob eine Verpflichtungserklärung möglich ist: https://together-in-germany.de/de/thread/stiefkind

Grundsätzlich muss man als Deutscher Staatsbürger für Familiennachzug kein Einkommen und keinen Wohnraum nachweisen. Es kann sein, dass die Behörde etwas anderes fordert, wenn es sich um die Stieftochter handelt.
Hier würde ich dich bitten, dass du dir eine Beratungsstelle vor Ort suchst und um Unterstützung bei dem ganzen Prozess bittest. 
Hier kannst du mit der Postleitzahl nach einer passenden Beratungsstelle suchen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Ich wünsche euch alles Gute!
Daniela

Um an der Unterhaltung teilzunehmen melde dich an oder registriere dich.