Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage:
Ich bin aus der Ukraine nach Deutschland im letzten März angekommen und habe meine Aufenthaltserlaubnis nach §24 im Mai 2022 bekommen. Seit Mai 2022 arbeite ich hier in Deutschland als Massagetherapeutin und kriege kein soziale Hilfe.
Wie kann ich Aufenthaltserlaubnis nach §18 bekommen? Was muss ich tun?
Ich habe eine höhere Ausbildung 8n der Ukraine abgeschlossen.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Yuliia
Super, Yuliia Bubnova
Schau doch bitte nochmal nach Deinem Abschluss. Der Titel des Abschlusses in der Datenbank sollte möglichst mit Deinem Abschluss auf Deinem Zeugnis übereinstimmen. Hier kannst Du nach Hochschulabschlüssen schauen: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/hochschulabschluesse.html
Falls Du Unterstützung brauchst, sag mir gerne Deinen Abschluss, dann helfe ich Dir gerne.
Der Titel in der Datenbank stimmt mit meinem Abschluss auf Zeugnis. Hier ist alles gut
Perfekt, Yuliia Bubnova
Steht in der Bewertung die Äquivalenzklasse, dass es einem Bachelor/Master entspricht?
Abschlusstyp steht als specialist
Abschlussklasse A5
Magst Du mir den genauen Abschlusstitel nennen, dann schaue ich gerne nochmal für Dich nach, Yuliia Bubnova
ekonomist (ekonomika pidpryjemstva)
specialist
Thanks for sharing, Yuliia Bubnova
Are the attached documents your university and your degree?
Ja, im Anhang Anabin-uni_yuliia.pdf steht mein Universität und mein Abschlusstitel: ekonomist (ekonomika pidpryjemstva)
specialist.
Sehr gut! Dann ist Dein Abschluss und Deine Universität anerkannt. Falls Du einen neuen Aufenthaltstitel nach §18B AufenthG beantragen möchtest, ist es empfehlendwert die zwei Dokumente mit Deinem Diplom einzureichen.
ich wünsche Dir und Deinem Mann alles Gute.
Bei Rückfragen, melde Dich gerne.
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Und noch bitte eine Frage, wo kann ich mein Diplom anerkannten zu lassen?
Wenn die zuvor angehängten Dokumente Deine Universität sowie Deinen Abschluss beschreiben, musst Du keinen Anerkennungsprozess durchlaufen, da sie bereits als Gleichwertig anerkannt wurden.
Bei der Beantragung solltest Du die Dokumente zusammen mit Deinem Abschlusszeugnis abgeben.
Vielen Dank, alles klar!