Sozialleistungen - Как получить социальные выплаты

annadziuba1983 • 20 Februar 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich versuche, einem geflüchteten ukrainischen Ehepaar zu helfen und stoße hier auf bürokratische Grenzen, die ich allein nicht überwinden kann..

 

Zum Sachverhalt:

 

Das Ehepaar erhält aus der Ukraine zusammen eine Rente von etwa 180 € und leben seit etwa 07/2023 in Deutschland mit Aufenthaltsstatus von ihren Ersparnissen. Diese sind mittlerweile bis auf einen kleinen Rest von ca. 2000 Euro aufgebraucht. Sie sind derzeit bei mir in Berlin untergekommen,  und ich kämpfe mit den Tücken der Verwaltung – und bin gescheitert.

Das Ehepaar ist nicht krankenversichert
Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz haben sie nicht erhalten. Sie wurden anfangs beantragt, aber es kam bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung. Inzwischen ist aber auch ein regulärer Aufenthaltstitel für beide vorhanden. 
Der Antrag auf Bürgergeld wurde diese Woche abgelehnt – beide sind Ehepartner sind Ärzte und würden gerne ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen – sie sprechen allerdings kein Deutsch. Argument: Wer Rente bezieht, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, kein Bürgergeld – auch wenn die Rente noch so schmal ist.
Die Krankenversicherung sagt – wenn kein Bürgergeld – dann keine Krankenversicherung – Sie müssen sich freiwillig versichern, haben aber nur noch ganz wenig Geld auf dem Konto
 

In dem Ablehnungsbescheid Bürgergeld wurde auf die Möglichkeit von Sozialleistungen SGB XII hingewiesen.

 

Bitte helfen Sie diesen Menschen! Unter jedem Stein liegt ein bürokratischer Mistkäfer. Das geht schon bei der Zuständigkeitsfrage los. Man hat nach Wochen des Wartens einen Termin und dann ist man nicht zuständig.

Kategorie
Sozialamt

Antworten (2)

Moderation

Hallo annadziuba1983
danke für die Frage, das klingt sehr frustrierend. Ich melde mich schnellstmöglich mit Informationen zurück.
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Ich möchte dich kurz darauf hinweisen, dass ich die Namen und Adresse entfernt habe. Die Informationen hier im Forum sind öffentlich lesbar und es ist wichtig, die privaten Daten zu schützen.
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Bis bald
Daniela

Moderation

Hallo annadziuba1983
es ist leider oft sehr kompliziert, welche Leistungen, welchen Personen zustehen.
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Wenn ich es richtig verstehe ist die Situation der beiden folgendermaßen:
Das Ehepaar lebt seit letztem Jahr in Deutschland und hat einen Aufenthalt nach §24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Bei sind Rentner und haben in der Ukraine als Ärzte gearbeitet.
Sie beziehen gemeinsam eine ukrainische Rente von circa 180 Euro und haben keine Krankenversicherung.
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Mit dieser Situation ist die Ablehnung von sowohl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (sie sind nicht im Asylverfahren) als auch von Bürgergeld (sie stehen dem Arbeitsmarkt aufgrund ihres Rentenalters nicht mehr zur Verfügung) nachvollziehbar.
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Der Hinweis, dass sie Anspruch auf Leistungen nach SGB XII haben ist richtig. Der Antrag auf die sogenannte Grundsicherung kann beim Sozialamt vor Ort gestellt werden. Da beide Renter:innen sind und in Deutschland leben sollte Anspruch bestehen.
Eine genaue Einschätzung kann ich nicht geben, aber grundsätzlich müssten sie Regelleistungen (Geld zum alltäglichen Leben), Kranken-und Pflegeversicherung und Leistungen für Wohnen erhalten. Die ukrainische Rente wird hier angerechnet. Renter:innen dürfen in Deutschland auch zusätzlich arbeiten.
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Hier nochmal eine Übersicht: https://handbookgermany.de/de/retiring-in-germany#faq_2812
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Es wäre sehr hilfreich eine Beratungsstelle der Migrationsberatung für Erwachsene gemeinsam mit dem Ehepaar aufzusuchen. Die Berater:innen kennen sich gut aus und sind meist auch mit lokalen Behörden im Kontakt. Hier findest du die passende Beratungsstelle mit Eingabe der PLZ:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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Melde dich gerne, wenn es noch Unklarheiten gibt.
Viele Grüße
Daniela

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