Sozialhilfe für Ukrainer beantragen

TPunkt • 27 April 2022
4 Kommentare
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Hallo, ich habe einen Bekannten aus der Ukraine, der jetzt in Deutschland wohnt. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie er Sozialhilfe beantragen kann?
Er ist ukrainischer Staatsangehöriger und ist erst seit ein paar Tagen in Berlin. Er hat deshalb noch keinen Antrag auf den vorübergehenden Schutz gestellt.

Kategorie
Jobcenter

Antworten (4)

Tanja_Friesen_Moderator

Hallo TPunkt ! Vielen Dank für deine Frage. Solange dein Bekannter noch keinen Antrag auf vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz gestellt hat und keine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, hat er Anspruch auf Sozialhilfe und Gesundheitsversorgung, da er sich rechtmäßig in Deutschland aufhält. Die Leistungen werden in diesem Fall vom Sozialamt seines Wohnorts gezahlt. Normalerweise ist es so, dass er dafür beim Sozialamt erscheinen muss, um dort vorzusprechen.
Wenn er sich dafür entscheidet, einen Antrag auf vorübergehenden Schutz zu stellen und dann einen Aufenthaltstitel bekommt, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dazu müsste er sich vom Sozialamt zum Jobcenter ummelden, das dann das Geld zahlt.

TPunkt

Ah gut zu wissen, danke! Er bleibt in Berlin wohnen. Weißt du, wie es hier läuft? Sollen wir einen Termin beim Sozialamt machen?

Tanja_Friesen_Moderator

In Berlin kann dein Bekannter ohne Termin zum Sozialamt gehen, da es eine Art offene Sprechstunde gibt. Er stellt sich beim Sozialamt einfach in die Schlange. Spricht dein Bekannter Englisch oder sogar Deutsch? Falls nicht, wäre es besser, wenn er jemanden zum übersetzen mitbringt zum Termin. Dann verstehen ihn die Mitarbeitenden beim Sozialamt und er geht nicht umsonst hin.

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