Selbstständigkeit neben Vollzeitjob

KBR • 25 Januar 2023
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Liebe Community,

ich frage euch hier nach Empfehlungen für einen Bekannten.

Er arbeitet seit 2 Jahren in Vollzeit als Angestellter bei einem Unternehmen und gibt zusätzlich seit 2 Jahren Arabisch-Unterricht über die Plattform superprof.de. Über Superprof.de verdiente er in den beiden Jahren im Schnitt 1.000 EUR dazu. Er gibt auch als Ehrenamtlicher seit 2018 Arabischunterricht bei einem Verein. Dafür bekommt er als Aufwandsentschädigung das Monats-BVG-Ticket bezahlt.

Die Nebenbeschäftigungen hat er, weil ihm das nicht bewusst war, nicht dem Finanzamt gemeldet. Steuererklärungen für die letzten Jahre hat er, soweit ich weiß, auch noch keine eingereicht.

Nun die Fragen an euch:

  • muss er die Nebenbeschäftigung dem Finanzamt melden? Bzw. sich selbstständig melden?
  • wenn er sich nicht selbstständig melden muss, kann er dann trotzdem Rechnungen schreiben?
  • könnt ihr ihm eine*n Steuerberater*in empfehlen?
  • müsste er für den ehrenamtlichen Sprachkurs über den Verein einen Vertrag erhalten?

Vielen Dank und liebe Grüße

 

Kategorie
Selbständigkeit

Antworten (2)

Moderation

Hallo KBR und deine für deine Frage!

Dein Bekannte muss seine selbstständige Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden. Er soll auch eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage GSE rückwirkend abgeben. Hierbei soll er ein Begleitschreiben zur Klarstellung beifügen, dass er unter die freiberufliche Tätigkeit des § 19 UstG fallen, wenn er die Rechnungen schon ohne Umsatzsteuer gestellt hat, sodass keine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben ist. Um die Sebstständigkeit anzumelden, muss er einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das zuständige Finanzamt schicken. Nach Prüfung die Daten durch das Finanzamt, bekommt er eine neue Steuernummer, die für Umsatzsteuer und Einkommensteuer gilt. Ab diesem Zeitpunkt darf er Rechnungen ausstellen. Selbst wenn er geringe Nebeneinkünfte erzielt hat, muss er diese in der Steuererklärung angeben. und selbst wenn gewisse Pauschalen steuerfrei sind.
Den Antrag findest du hier: https://allaboutberlin.com/documents/fragebogen-zur-steuerlichen-erfass…
Er kann über den Link einen Termin bei dem Willkommenzentrum vereinbaren: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/arbeit-und-bildung/selbststaen…
Sie werden seine Fragen klären und ihm dabei hilfen, den Fragenbogen auszufüllen.

Wegen der Aufwandentschädigung, für das Ehrenamt gelten sie als Freibeträge. Nur wenn diese die Höhe von bis 840 Euro pro Jahr überschritten werden, muss der Mehrbetrag versteuert werden, also es bedarf einer vertraglichen Grundlage.

Ich hoffe, das hilft ihm ersmal weiter.

KBR

Herzlichen Dank - das hilft weiter! Ich habe es ihm weitergeleitet und er geht das nun mit einem Steuerberater an. Vielen Dank!

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