rund um Ausbildungs gehalt

Knuffilein89 • 13 September 2024
3 Kommentare
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich des Aufenthaltstitels für eine Ausbildung. Bitte antworten Sie, wenn Sie selbst eine Ausbildung machen oder sich damit auskennen. Ich werde bald meine Ausbildung beginnen und muss einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Berufsausbildung beantragen. Meine Frage ist, ob mein Verdienst von 1.000 € brutto im ersten Ausbildungsjahr ausreicht und als „Lebensunterhaltssicherung“ gilt.

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!

Mit freundlichen Grüßen  
Knuffilein

Antworten (3)

Moderation

Hallo Knuffilein89 
vielen Dank für deine Frage im Forum.

Zuerst mal herzlichen Glückwunsch zur Ausbildung! Für welchen Beruf machst du denn deine Ausbildung? :) 

Kannst du mir kurz sagen, welche Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis du beantragen willst?

  1. Ausbildungserlaubnis nach §16a AufenthG (da hättest du gerade schon eine andere Aufenthaltserlaubnis/ Plastikkarte und würdest den Wechsel beantragen)
     
  2. Ausbildungserlaubnis nach §16g AufenthG (da hättest du gerade eine Duldung/ein grünes Papier)

Ich freue mich auf deine Antworten, bis bald.

Viele Grüße
Daniela

Knuffilein89

 

Hallo,  
vielen Dank!  
Ich habe derzeit einen Aufenthaltstitel als Au-pair und möchte bald wegen eines Zweckwechsels einen Aufenthaltstitel für die Berufsausbildung zur Kauffrau für Büromanagement beantragen.

Moderation

Hallo Knuffilein89 
danke für die schnelle Rückmeldung.

Perfekt, dann beantragst du demnächst einen Aufenthalt nach §16a AufenthG. Falls du dabei Unterstützung brauchst, ist der Jugendmigrationsdienst (JMD) immer eine super Anlaufstelle. 

Zum Thema Lebensunterhaltssicherung:

Um zu wissen, ob dein Ausbildungsgehalt für den Lebensunterhalt ausreicht, musst du zuerst ausrechnen, wieviel Nettogehalt von deinem Bruttogehalt übrig bleibt. Die Angaben beziehen sich immer auf das Nettogehalt.
Bei einem Bruttogehalt von 1000,- Euro bleiben netto bei Steuerklasse 1 knapp 800,- Euro übrig. Das kannst du in verschiedenen Rechnern im Internet eingeben.

Als Lebensunterhaltssicherung werden bei einem Aufenthalt nach §16a AufenthG 822,- Euro monatlich (netto) verlangt.
Das ist aber etwas variabel, zum Beispiel ändert sich der Betrag in folgenden Situationen:

  • Wenn du eine kostenfreie Unterkunft hast, reduziert sich die Summe um 380,- Euro monatlich.
  • Wenn deine Unterkunft günstiger als 380,- Euro ist, wird der Betrag auch gesenkt.
  • Wenn deine Krankenversicherung nicht über die sozialversicherungspflichte Beschäftigung abgedeckt ist, erhöht sich diese Summe um 137,- Euro monatlich.

Mehr kannst du hier auf Seite 3 (erster Aufenthaltstitel in der Tabelle: §16a) nachlesen: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersicht… (Stand 08/2024)

Falls die zuständige Behörde sagt, dass das Nettogehalt nicht ausreicht, weil zum Beispiel die Wohnkosten sehr hoch sind, gibt es auch weitere Möglichkeiten:

Melde dich gerne, wenn du noch mehr Fragen hast.

Ich wünsche dir jetzt erst mal ganz viel Erfolg und Spaß bei der Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement!

Viele Grüße
Daniela

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