Niederlassungserlaubnis 26 ABS.3 S.5 I.V.M. 35

Salam • 8 April 2023
8 Kommentare
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Hallo , ich bin seit 2015 in Deutschland und möchte mich einbürgern lassen.seit 2020 habe ich ein Aufenthaltstitel und jetzt habe ich ein Niederlassungserlaubnis. Meine Frage wäre ab wann wird die Zeit eingerechnet für Einbürgerung ich meine mit dem acht Jahren wird das ab 2015 angerechnet oder dann wo ich mein Aufenthaltstitel bekommen habe 2020?

und können sie mir erklären was genau ist Niederlassungserlaubnis 26 ABS.3 S.5 I.V.M. 35? 
mit freundlichen Grüßen 

Antworten (8)

Moderation

Hallo Salam
es gelten folgende Voraussetzungen für die Einbürgerung:
- Ein dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren. Das bedeutet einen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland mit allen rechtmäßigen bisherigen Aufenthaltstiteln.
- ein gesicherter Lebensunterhalt - das gilt auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörigen – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Bürgergeld).
- Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Bekennung zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- In den meisten Fällen, muss die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufgeben werden.
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ue…
Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne.
Ansonsten kannst Du Dich an Deine:n Sachbearbeiter:in bei der Ausländerbehörde oder einer lokalen Migrationsberatungsstelle wenden, um gemeinsam Deine Ausgangslage genauer anzuschauen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Salam

Dass heißt muss ich 8 Jahre lang ein Aufenthaltstitel besetzen?

Moderation

Hallo Salam
nach unserer Erfahrung wird die Zeit ab einer Erteilung der Aufenthaltsgestattung bereits mitgezählt. Das bedeutet sozusagen, ab der Antragsstellung eines Asylantrages. Das genaue Datum kann im Bescheid vom BAMF nachgeschaut werden. Die Zeit bis zur Einbürgerung kann auch auf 6 oder 7 Jahre verkürzt werden, falls beispielsweise ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Hier findest Du weitere Informationen dazu: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_147
Es ist wirklich empfehlenswert sich mit einer lokalen Migrationsberatungsstelle in Verbindung zu setzen, damit der Antrag auf Einbürgerung nicht zu früh gestellt wird. Die Beratungsstellen begleiten Dich dann auch gerne bei dem ganzen Prozess.
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen.

Salam

können sie mir erklären was genau ist Niederlassungserlaubnis 26 ABS.3 S.5 I.V.M. 35?

Moderation

Hallo Salam
eine Niederlassungserlaubnis nach §26, Abs. 3 ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von einem Geflüchtetenstatus. Die Dauer bis zur Beantragung ist stark abhängig von Deinem jetzigen Aufenthaltstitel. Mehr Informationen zu der Dauer kannst Du nochmal hier nachlesen.
Aber grundsätzlich wird auch die Zeit ab der Antragsstellung des Asylantrages mit einberechnet.
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße, My

Moderation

Hallo Salam hast Du bereits eine Migrationsberatungsstelle kontaktieren können? Falls Du Unterstützung bei der Suche brauchst, sag mit gerne Deinen Wohnort oder die nächstgrößere Stadt, dann helfe ich Dir gerne eine Organisation in Deiner Nähe zu finden.

Salam

Hallo , ich war da und wollte einer Antrag auf Einbürgerung stellen aber sie sagten zur mir da mein Asylantrag abgelehnt wurde , zählt die Zeit nur dann, wo ich mein Aufenthaltstitel bekommen habe. Also 2020 nicht 2015 ansonsten war alles okay. Also ich hatte die Voraussetzung außer die Zeit, die ich in Deutschland lebe. ob das stimmt leider weiß ich nicht.

Moderation

Vielen Dank für Deine Rückmeldung, Salam
Mit noch etwas Geduld, wünsche ich Dir, dass es dann klappt! Ich wünsche Dir alles Gute!
Komm gerne auf uns zu, wenn Du weitere Fragen hast.

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