Niederlassungserlaubnis

TPunkt • 26 Januar 2022
5 Kommentare
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Hi,
ich habe eine dringende Frage zur Niederlassungserlaubnis.
Aktuell habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach §18d und arbeite an der Uni. Meine AE ist nur noch bis zum 28. Februar gültig und mein Termin bei der Ausländerbehörde ist schon in zwei Wochen.
Eine Kollegin sagte, dass ich vielleicht schon eine NIederlassungserlaubnis beantragen könnte und das will ich unbedingt probieren. Diese Termine bei der Ausländerbehörde alle paar Monate sind sonst wirklich anstrengend. Außerdem wünsche ich mir etwas mehr Sicherheit.
Kann mir da irgendwer weiterhelfen? Danke schön!

Antworten (5)

Nik.Name

Hallo tpunkt.

Die Regelung für die Niederlassungserlaubnis (NE) für sog. Fachkräfte, wie dich, ist in § 18c AufenthG geregelt (https://dejure.org/gesetze/AufenthG/18c.html).

Mal ganz grob müsstest du seit 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG und 48 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Fristen können sich auf 2 Jahre bzw. 24 Monate verkürzen, wenn du ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hast, § 18c Abs. 1 Satz 2 AufenthG. Außerdem muss dein Lebensunterhalt gesichert sein, dass heißt du muss genug Geld verdienen, dass du nicht mal theoretisch einen Anspruch auf Sozialleistungen hast. Die anderen Voraussetzungen sind meist weniger problematisch.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kannst du bei der nächsten Vorsprache zur Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis eine NE beantragen. Bring dazu am besten gleich Unterlagen mit. Deinen Arbeitsvertrag, deine Lohnabrechnungen und Nachweise zur Höhe deiner Miete.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles Gute!

Shah

Vielen Dank nik.name, laut diesem § hab ich doch alle Vorraussetzungen: 2Die Frist nach Satz 1 Nummer 1 verkürzt sich auf zwei Jahre und die Frist nach Satz 1 Nummer 3 verkürzt sich auf 24 Monate, wenn die Fachkraft eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium erfolgreich abgeschlossen hat.

TPunkt

Danke Nik.Name Ich habe nicht in Deutschland studiert. Bei mir wären es dann vier Jahre bis ich eine Niederlassungserlaubnis bekomme. Das ist bei mir erst in 6 Monaten soweit...

Shah

Hallo,ich hab meine Ausbildung zum Verkäufer abgeschlossen ,dadurch hab eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d bekommen seit Jahren arbeite ich in meinem Ausbildungsberuf und kann meinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichern.
Kann ich grundsätzlich den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen?

LG

TPunkt

Hey shah, du kannst eine normale NIederlasssungserlaubnis nach §9 Aufenthaltsgesetz beantragen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass du seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hast. Wenn es bei dir schon soweit ist, dann schaue dir die anderen Voraussetzungen nochmal an und stelle den Antrag. Ich drücke sehr die Daumen!

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