Niederlassung

noelbrk • 27 October 2023
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Hallo liebe Leute 

Ich habe meine 2 jährige Ausbildung als Fachlagerist erfolgreich abgeschloßen. Und es wurde mir eine 2 jährigen Aufenthaltstitel erteilt gemãß meine Arbeitsvertrag  ...Nach wie viel  jahre soll ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen ? Und nach wie viele jahre soll ich die Einbürgerung beantragen?

Ich habe den Arbeitsgeber gewechselt und ich kriege eine unbefristeter Arbeitsvertrag von meinem neuen Arbeitsgeber.

LG

Noel 

Antworten (2)

Moderation

Hallo noelbrk
danke für deine Frage und Glückwunsch zur abgeschlossenen Ausbildung. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen oder sich einbürgern zu lassen.
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Hier zum Überblick mal die Kapitel von handbookgermany.de
1. Niederlassungserlaubnis https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants
2. Einbürgerung https://handbookgermany.de/de/citizenship
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Insgesamt gibt es bei beiden verschiedene Voraussetzungen. Wichtig ist für dich jedoch aktuell die zeitliche Voraussetzung.
- Eine Niederlassungserlaubnis kann nach 3 oder 5 Jahren mit Aufenthaltstitel beantragt werden. Wenn du sie schon nach 3 Jahren beantragen willst, sind die Voraussetzungen sehr hoch.
- Die Einbürgerung kann frühestens nach 6 Jahren beantragt werden. Auch da sind die Voraussetzungen sehr hoch. Nach 7 Jahren kann die Einbürgerung bei abgeschlossenen Integrationskurs beantragt werden. Ohne die überdurchschnittliche Erfüllung der Voraussetzungen kann die Einbürgerung nach 8 Jahren beantragt werden.
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Wichtige sonstige Voraussetzungen sind der Nachweis von gesicherten Lebensunterhalt (Einkommen), Wohnraum, Deutschkenntnisse und Einzahlung in die Rentenversicherung.
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Am besten du liest dir die verlinkten Kapitel einmal durch und kommst bei weiteren Fragen hier zurück ins Forum.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Arbeit beim neuen Arbeitgeber.
Viele Grüße
Daniela

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