Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Freundin, mit der ich schon über zwei Jahre Kontakt habe.
Sie kommt aus dem Iran und ist Architektin. Sie hat nun einen Arbeitsvertrag in Deutschland, der auch besagt, dass sie die Blaue Karte erhalten wird, allerdings ist die aktuelle Situation in Deutschland ja im Bauwesen nicht so toll und der Arbeitsvertrag wurde gekündigt, da dem zukünftigen Arbeitgeber teilweise die Aufträge weggebrochen sind. (Sie befindet sich allerdings noch im Visumverfahren)
Nun meine Fragen:
Der Visumsantrag wurde von ihr ja bereits gestellt.
Muss sie der Botschaft Bescheid geben, dass der Arbeitsvertrag keine Gültigkeit mehr hat?
Was passiert, wenn Sie dort nicht Bescheid gibt? Sie möchte unbedingt nach Deutschland und von hier aus eine Arbeit suchen.
Ich sage im Voraus Danke für Eure Unterstützung.
Hallo itsme , danke für deine Rückmeldung. Im Allgemeinen ist es nicht einfach, einen Job vor Ort in Deutschland zu finden, deshalb verstehe ich, dass es für deine Freundin noch schwieriger ist, einen Job nur über das Internet zu finden. Bitte überprüfe, ob der folgende Link für deine Freundin hilfreich ist: https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application#faq_108 Zu deiner Frage. Die Beantragung der Chancenkarte ist ein separates Verfahren und erfolgt nicht automatisch. Deine Freundin muss einen neuen Antrag stellen. Ansonsten gilt die Chancenkarte erst ab dem 1. Juni. Ich kann mir gut vorstellen, dass es noch eine Weile dauern wird, bis das im System der Botschaften angekommen ist. Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Liebe Grüße Barbara