Kündigung bekommen nach 2 Jahren 18b Abs.1 AufenthG.

Lynn • 4 Juni 2024
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Hallo liebe Leute,

Hier ist mein Situation. Ich habe erst hier mein Diplom Studium gehabt. Nachdem Studium hatte ich ein Job gefunden. Es war verbunden mit Arbeitsvisum mit 18b Abs.1 AufenthG. 
Aber nach 2 Jahren, hatte ich leider Kündigung bekommen. 
Ich habe jetzt 6 Monaten bekommen von Ausländische Amt. Aber ich darf nicht freiwillige Vollzeit arbeiten. Erst nur wenn ich ein Job gefunden, und dann muss ich an den Amt beantragen wegen Arbeitsvisum. 
Den Bundesagentur für Arbeit konnte mir auch nicht Weiterbildung, oder andere Hilfe für Job anbieten, wegen ich keine Nachweis über Arbetsmarktzugang habe. 

Stimm es so? Oder eigentlich darf ich schon nach 2 Jahren doch den Recht schon haben, Job freiwillige zu suchen? 

Ich bedanke mich voraus. 

Viele Grüßen

Lynn
 

Antworten (4)

Moderation

Hallo Lynn 
leider bin ich mir noch nicht ganz sicher, wie ich dich unterstützen kann.

Allgemein ist es so, dass du, um die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu haben, auch die passende Stelle als Fachkraft brauchst. In der Zwischenzeit kann leider nicht in einem anderen Job gearbeitet werden.

Für die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft müssen mit einer neuen Stelle die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Außerdem ist es üblich, dass du für die Arbeitsaufnahme die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde brauchst.

Hier findest du eine ähnliche Frage, vielleicht hilft dir der Austausch mit der Person weiter: https://together-in-germany.de/de/thread/aufenhaltserlaubnis-nach-kuend…

Viele Grüße
Daniela

Lynn

Vielen Dank für die Antwort, Daniela.

Ja, das wurde mir auch vom Amt gesagt. 

Es ist schade, weil ich eigentlich qualifiziert war, ein längeres Visum zu beantragen, oder die Staatsangehörigkeit zu wechseln. Aber seit ich meinen Job verloren habe, ist auch diese Möglichkeit weg.

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