Integrationskurs

Rania • 14 März 2022
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Hallo,

mein Mann wohnt in Deutschland als Flüchtling seit 6 Jahren, hat direkt mit dem Studium angefangen, als er noch Sozialhilfe bekommen hat. Er war nie beim Jobcenter und hat auf englisch studiert. Jetzt in diesem Monat wird er fertig mit dem Studium. Da er als Flüchtling verpflichtet ist, einen Integrationskurs zu machen, haben wir gesucht, wie man mit dem Aufenthaltstiltel 25 Abs.2 sowohl die Zulassung als auch die Befreiung erneut bestellt. Unsere Frage ist, kriegt man die Zulassung und die Befreiung mit diesem Aufenthaltstitel automatisch? Und wenn man sich beim Jobcenter nicht anmelden will und Arbeit suchen kann man aus diesem Grund den Kurs selbst einrichten mit flexiblen Zeiten oder muss man trotzdem einen intensiven Kurs machen?

Und wo findet man die Unterlagen, um das ganze beim BAMF zu beantragen?

Sorry für den langen Beitrag und danke im Voraus.

LG 

Rania

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie
Integrationskurs

Antworten (5)

TPunkt

Hi Rania ,
ich hatte auch mal eine Frage zum Integrationskurs in Teilzeit und habe dann einfach beim BAMF angerufen. Die Mitarbeiterin konnte mir da bei meiner Frage weiterhelfen. Die Telefonnummer ist: 0911 - 943-0. Es gibt aber auch viel Info auf der BAMF-Seite.
Es geht, den Integrationskurs in Teilzeit zu machen. Ich war da nämlich auf der Suche nach einem Abendkurs. Es gibt aber mehr Vollzeitkurse.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe: möchte dein Mann den Kurs unbedingt machen oder eher nicht? Vielleicht kann er sich befreien lassen, wenn er Arbeit findet?

Rania

Danke sehr für die Antwort.
Er ist als Flüchtling verpflichtet, den Integrationskurs abzuschließen, soweit ich weiß. Das letzte Mal bei der Verlängerung musste er ein Dokument unterschrieben, dass er den Kurs bis zur nächsten Verlängerung machen muss. Da wir die Verlängerung nächsten Monat haben und er erst in den nächsten Tagen seine Bachelorarbeit abgeben würde und die Chance noch nicht gehabt den Kurs zu machen, finden wir die Situation etwa problematisch. Deswegen versuchen wir jetzt die Zulassung erneut machen zu lassen. Er würde nach Arbeit suchen und auf die Anmeldung beim Jobcenter verzichten, daher frage ich nach, wie man in dem Fall den Kurs bezahlt kriegt.
Danke noch Mal.
Rania

Tanja_Friesen_Moderator

Hi Rania, du hattest gefragt, ob anerkannte Flüchtlinge wie dein Mann die Zulassung und Befreiung für den Integrationskurs automatisch bekommen. Oft ist es so, dass bereits das BAMF oder später die Ausländerbehörde einen Berechtigungsschein ausstellt, mit dem sich die Menschen dann zum Kurs anmelden können. Diesen Schein kann dein Mann nochmal bei der Ausländerbehörde anfragen. Falls er sich beim Jobcenter anmeldet, kann er auch dort nachfragen. Ob er dann das Geld für den Kurs selbst bezahlen muss oder von den Kosten befreit wird, hängt von seiner finanziellen Situation ab. Die Befreiung kann er dann beim BAMF beantragen.
Sag gerne Bescheid, wenn du weitere Fragen dazu hast.

Rania

Danke für die Antwort.
Sein erster Berechtigungsschein ist seit lange abgelaufen, da er Student war und den nicht nutzen konnte, deswegen würden wir einen neuen Antrag beim Bamf zu einem neuen Berechtigungsschein stellen. Ich glaube die Zulassung kriegen wir hin aber die Finanzierung schon schwierig, weil er sich beim Jobcenter ungern anmelden wil und gerne nach Arbeit suchen Die Nachweise zum finanziellen Bedürfnis ist ja auch machbar. Also mehr braucht man nicht oder?
Danke noch Mal
Rania

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