Hallo Zusammen,
meine Frage ist, warum ein Aufenthaltsvisum für ein Kind, 3 Jahre, nur 6 Monate ausgestellt wurde und das der Mutter für 1 Jahr.
Die Mutter kommt aus Syrien über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Apothekerin) mit ihrer Tochter und beginnt ihre Arbeit in Kürze (Vertrag liegt vor)
Hallo Papelino
hat die Frau bereits einen Aufenthaltstitel (eine Plastikkarte) von der Ausländerbehörde erhalten oder nur das Visum?
Hallo Daniela, sie reisen erst noch ein. Lt. Aufenthaltsgesetz entspricht ihr Arbeitsvisum bereits einem aufenthaltstitel.
Danke für die Rückmeldung Papelino
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Nach der Einreise muss die Frau und die Tochter sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Dafür müssen alle Unterlagen vorgelegt werden, die sie bereits zur Beantragung für das Visum vorgelegt haben, wie
- Anerkennung der Berufsausbildung
- Arbeitsvertrag
- je nach Alter der Frau (ab 45 Jahren) muss auch Altersvorsorge oder ein Mindestbruttoeinkommen nachgewiesen werden.
Zusätzlich braucht es noch
- eine Meldebescheinigung
- einen Mietvertrag
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Wenn alles vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel (die Plastikkarte)
Die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft wird in der Regel für vier Jahre erteilt. Da der Arbeitsvertrag unbefristet ist, wird ihr Aufenthaltstitel (die Plastikkarte) für 4 Jahre ausgestellt.
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Hast du dazu noch eine Frage?
Papelino Weißt du in welches Bundesland die beiden ziehen oder welche größere Stadt in der Nähe ist? Dann kann ich gerne nach einer Beratungsstelle suchen, die der Frau und ihrer Tochter bei den ersten Schritten nach Ankunft helfen kann.