Frage zur Einreisesperre (Einreiseverbot)

ReRo • 2 Dezember 2022
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Wo kann ich mich informieren, ob eine Einreisesperre noch in Kraft ist, bzw. wann sie abläuft oder ob man dafür einen Antrag stellen kann?  

Antworten (4)

Tanja_Friesen_Moderator

Hallo ReRo und danke für deine Frage!
Wenn eine Person ein Einreiseverbot erhalten hat, dann steht es im Ausländerzentralregister und wird auch an das Schengener Informationssystem (SIS) und wahrscheinlich auch an das Visa Informationssystem (VIS) gemeldet. Die Person müsste einen Bescheid erhalten haben. Wenn aber der Bescheid verloren ist, gibt es noch andere Wege, die Information zu bekommen. Auch beim Bundesverwaltungsamt kann die Person die Auskunft aus VIS beantragen oder die Akte der Ausländerbehörde einsehen.
Was meinst du mit dem Antrag? Meinst du einen Antrag auf Akteneinsicht oder Antrag auf Verkürzung oder Aufhebung der Einreisesperre?

ReRo

Vielen Dank, das hilft schonmal weiter. Die Person meinte, dass sie nach Ablauf der Uhr damals genannten Frist für die Einreisesperre dennoch kein Visum für ein Schengenland erhalten habe. Entsprechend wäre jetzt der nächste Schritt, den Antrag auf Aufhebung der Einreisesperre zu beantragen. Wo und wie geht das? Benötigt man dafür eine*n Anwalt*Anwältin?
Vielen Dank vorab für die Hilfe.

Tanja_Friesen_Moderator

ReRo das kommt tatsächlich darauf an, weshalb das Visum abgelehnt wurde. Wurde die Einreisesperre als Grund im Ablehnungsschreiben der Botschaft genannt, dann kann die Person dagegen vorgehen. Es kann aber auch an anderen Gründen liegen. Oft wird das Visum nicht erteilt, weil die Botschaft denkt, dass die Person längerfristig in Deutschland bleiben möchte ("fehlende Rückkehrbereitschaft").
Die Aufhebung der Einreisesperre ist mit Anwält*innen natürlich leichter. Es gibt aber keine Pflicht, Anwält*innen zu beteiligen. Die Person muss dafür zuerst die zuständige Behörde finden. Das ist die erste Hürde und ist oft etwas kompliziert. Es kann die letzte Ausländerbehörde in Deutschland sein, bei der die Person gemeldet war.
Mein Vorschlag wäre folgender:
Wenn die Person denkt, dass die Einreisesperre der Grund für die Visumsabsage war, dann sollte sie:
Den Bescheid checken nach dem Grund. Danach den VIS-Ausdruck holen, um zu prüfen, ob die Einreisesperre immer noch drin steht, obwohl sie schon abgelaufen ist. Den VIS-Ausdruck kann die Person online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Das kann auch eine bevollmächtigte Person für sie erledigen.

Die Info vom Bundesverwaltungsamt zum VIS-Ausdruck findest du hier: https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/V/Visa_Informationssystem/a…
Den Antrag findest du hier: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/LeiKa/10279…

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