Familienzusammenführung als Studentin

Hayal114 • 7 Januar 2024
6 Kommentare
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Hallo,

Ich werde im Sommer heiraten. Ich bin Türkin mit Migrationshintergrund und besitze den deutschen Pass. Ich studiere noch und habe voraussichtlich noch 3-4 weitere Semester. Ich arbeite nebenbei (Honorarvertrag und KEINE Festanstellung ) bei der VHS als DaF/DaZ Lehrerin.

Darf ich meinen Mann aus der Türkei trotzdem nach Deutschland holen, ohne eine feste Arbeit zu haben? Ich unterrichte als Freelancer online und habe meinen Honorarvertrag, wo ich außer in den Ferien immer arbeite.

Darf man in einer 75qm Studentenwohnung leben oder gibt es eine bestimmte Anzahl von Quadratmetern? 

 

 

Kategorie
Ausländerbehörde

Antworten (6)

Hayal114

Ich wohne übrigens in Bayern (in der Nähe von München)

Moderation

Hallo Hayal114
vielen Dank für deine Frage.
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Wenn ich es richtig verstehe möchtest du Infos dazu, ob bei einem Ehegattennachzug Nachweise über Einkommen und Wohngröße eingereicht werden müssen. In deinem Fall, da du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sind solche Nachweise nicht notwendig. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ue…
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Wichtig ist aber, dass dein Ehemann einfache Deutschkenntnisse (A1) nachweisen kann.
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Grundlage für einen Ehegattennachzug ist immer die in Deutschland gültige Ehe. Ein Visum zum Ehegattennachzug kann demnach erst nach eurer Heirat beantragt werden.
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628520
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Es gibt aber auch das Visum zur Eheschließung. Hier müsste u.a. ein Termin im Standesamt als Nachweis über die geplante Eheschließung vorgelegt werden:
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628522
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Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße
Daniela

Hayal114

Hallo,

ich danke dir vielmals für die ausführliche Antwort. Er hat ein Visum,welches 6Monate gültig ist.

Ich hätte noch zweit weitere Fragen.

1. Wo/wie sollte man am besten beginnen? Er ist noch in der Türkei,aber ich muss ja bald einen Termin vereinbaren für die standesamtliche Trauung.
Muss ich zuerst zur Ausländerbehörde und ihn zuerst dort anmelden (weil er ja nicht aus Deutschland ist) oder kann ich direkt einen Termin beim Standesamt vereinbaren und dabei angeben, dass er aus dem Ausland ist.

2. kann er nach unserer standesamtlichen Trauung problemlos in Deutschland bleiben, indem wir ihn bei der Ausländerbehörde anmelden sodass er ein Aufenthaltserlaubnis bekommt oder kann die Ausländerbehörde diesen Prozess verlangsamen oder sogar ihm gar kein Aufenthaltserlaubnis geben.

Ich bin leider die einzige aus meiner Familie und meinem Umfeld, die jemanden heiratet, der nicht aus Deutschland ist. Deshalb bin ich ziemlich überfordert und verwirrt. Auf eine Antwort würde ich mich wirklich extrem freuen.

Lg
Hayal ☺️

Moderation

Hallo Hayal114
danke für die Nachfrage. Ich kann verstehen, dass die ganze Organisation und Vorbereitung sehr anstrengend ist.
Vielleicht hilft dir als Übersicht dieses Kapitel: https://handbookgermany.de/de/marriage
Es sind ganz viele Infos zur Heirat und zu benötigten Dokumenten zusammengefasst.
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Zu deinen Fragen:
1. Plane ein, dass je nach Standesamt mehrere Monate auf einen Termin gewartet werden muss. Einen Termin kannst du bereits vereinbaren, wenn du die Unterlagen vollständig hast. Hier stehen alle Dokumente gelistet: https://handbookgermany.de/de/marriage#faq_480
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2. Um dir diese Frage zu beantworten, müsstest du mir sagen, welches Visum er gerade bekommen hat?
Hat er ein 6-monatiges Visum zur Eheschließung?
Wenn ja, kann er nach der Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dafür kannst du den Termin auch schon langfristig planen. Je nach Ausländerbehörde geht das mehrere Monate im Voraus über Onlinekalender.
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Für Beratung kannst du dich auch an die Migrationsberatung für Erwachsene wenden. Sie können dich vor Ort unterstützen. Hier kannst du bei der Suche deine Postleitzahl (PLZ) eingeben:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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Viele Grüße
Daniela

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