Ich habe auf Ihrer Website gelesen [https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants], dass Babys bis zu zwei Jahren bei den Platzanforderungen für den Familiennachzug nicht berücksichtigt werden.
Gilt diese Information sicher und für alle deutschen Bundesländer? Und sind die Mitarbeiter in der Einwanderungsbehörde und in den Botschaften darüber informiert?
Ich frage deshalb, weil meine Wohnung 35 qm groß ist und ich versuche, meine Frau und meinen 1-jährigen Sohn hierher zu holen (ich besitze eine Blaue Karte). Meine Frau ist im 4. Monat schwanger. Wenn das Neugeborene vor seiner Geburt berücksichtigt wird, dann werden die 35 qm nicht ausreichen (12qm x 2 und 10qm x 2). Aber wenn Babys nicht mitgezählt werden, dann passt alles.
Vielen Dank für deine Antwort, Daniela. Ich frage, weil diese Webseite die einzige Quelle ist, die das erwähnt. Gibt es dazu einen Verweis auf das deutsche Gesetz oder eine offizielle Quelle?
Hallo medk
danke für deine Geduld.
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Im Gesetz selbst wird immer nur von "ausreichendem Wohnraum" gesprochen. Das wurde dann in den Verwaltungsvorschriften (Vorgaben an die Ausländerbehörden) konkreter formuliert. Diese Angaben kennst du bereits:
12 Quadratmeter ab 6 Jahren
10 Quadratmeter 2-6
0 Quadratmeter 0-2 Jahre
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Soweit ich es richtig verstehe, kannst du diese Voraussetzung aktuell erfüllen.
Du hast auch die Möglichkeit, dich an eine Beratungsstelle vor Ort zu wenden. Die Berater:innen kennen meist die Anforderungen der Ausländerbehörde und können dir noch einmal Hinweise geben. Über diese Suche kannst du eine Beratungsstelle mit deiner Postleitzahl finden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute.
Viele Grüße
Daniela