Familiennachzug für das Kind

Mali • 23 Juli 2024
1 Kommentar
0 Gefällt mir

Hallo,

Ich habe einen Visumantrag für mein Kind bei der Ausländerbehörde beantragen. Ich bin Student und arbeite Teilzeit und verdiene ca. 1100 Euro im Monat. Ich habe kürzlich meine Aufenthaltserlaubnis um ein weiteres Jahr verlängert, um das Visumverfahren für mein Kind einzuleiten. Die Ausländerbehörde bittet mich, für das Kind ein Sperrkonto in Höhe von 5604 Euro (467 Euro pro Monat) einzurichten. Ich habe für mein Kind bereits ein Sperrkonto über 4800 Euro gesichert und habe die Behörde mitgeteilt, dass ich 1115 Euro verdiene und die Differenz zum meinen Teil von 934 Euro laut Bäfog für mich kann dazu verwendet werden, die fehlenden Euro von 5604 Euro put beweisen. Allerdings, akzeptiert die Behörde diese Lösung nicht.
 

War jemand in so einer ähnlichen Situation? Ich brauche dringend Empfehlungen. 
 

Danke im Voraus 

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (1)

Moderation

Hallo Mali , vielen Dank für deine Frage. Es tut mir leid, dass dir die Ausländerbehörde so viele Schwierigkeiten macht. Persönlich finde ich, dass es ein hoher Betrag für ein Sperrkonto für ein Kind ist. Ich empfehle dir, das Sperrkonto so schnell wie möglich auf den Betrag aufzustocken, damit die Ausländerbehörde das Visum genehmigt. 800 Euro fehlen, vielleicht schaffst du es in 3 Monaten. Zweitens, wenn du Bafög beziehst, sollten das bei der Berechnung des erforderlichen Sperrkontos berücksichtigt werden. Bitte, wende dich noch an ein  Migrationszentrum: https://www.mbeon.de/home/ , vielleicht haben sie für dich paar Tips.
Liebe Grüße Barbara und Daniela

Um an der Unterhaltung teilzunehmen melde dich an oder registriere dich.