Familiennachzug für ausländische Studenten

ghilas • 2 März 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wende mich an Sie in Bezug auf meine aktuelle Situation und benötige Ihre fachkundige Beratung und möglicherweise rechtliche Unterstützung.

Ich bin ein marokkanischer Student, der derzeit an der FH Dortmund studiert. Seit 2018 bin ich in Deutschland und habe im Jahr 2023 geheiratet. Meine Ehefrau lebt noch in Marokko. Wir haben 16 Monate (Wartezeit für Famillienzusammenführung in Marokko) lang auf einen Termin für die Familienzusammenführung gewartet, der am 12.02.2024 stattgefunden hat. Meine Frau hat alle erforderlichen Unterlagen und Anträge bei der deutschen Botschaft in Marokko eingereicht.

Nun warte ich darauf, dass die Ausländerbehörde Dortmund (mit einer Wartezeit von bis zu 3 Monaten) mir einen Termin zusendet, um alle weiteren erforderlichen Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Krankenversicherung usw. einzureichen. Ich habe derzeit einen Teilzeitjob und verdiene durchschnittlich 1300 Euro netto pro Monat. Außerdem habe ich monatlich 700 Euro auf einem Sperrkonto für meine Frau.

Nach allem Aufwand, den wir bisher betrieben haben, und dem damit verbundenen Stress, habe ich im Internet gelesen, dass gemäß den geltenden Bestimmungen eine Student ihre Ehefrau nur nach Deutschland holen kann, wenn die Ehe vor der Einreise des studierenden Ehepartners geschlossen wurde. Leider trifft dies nicht auf meine Situation zu, da meine Ehe erst nach meiner Einreise nach Deutschland geschlossen wurde.

In Anbetracht dieser Informationen benötige ich dringend Ihre Beratung und mögliche Vorschläge, wie ich weiter vorgehen kann. Ich bin mir bewusst, dass dies eine komplexe Angelegenheit ist, aber ich bin entschlossen, alles in meiner Macht Stehende zu tun, um meine Frau zu mir zu bringen und unsere Familienzusammenführung zu ermöglichen.

mit freundlichen Grüssen

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (1)

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Hallo ghilas,
danke für deine Frage.
Zuerst muss ich darauf hinweisen, dass wir hier nur Erstinformationen anbieten und leider keine rechtliche Beratung bieten können. Für rechtliche Beratung kannst du einen Anwalt/eine Anwältin kontaktieren.
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In eurem Fall ist bereits viel passiert. Es ist toll, dass der Termin bei der Botschaft endlich stattfinden konnte.
Wie du schon schreibst, wird die zuständige Ausländerbehörde nun weitere Unterlagen bei dir anfordern. Gewöhnlich ist das der Nachweis über ausreichend Einkommen bzw. Rücklagen zur Lebensunterhaltssicherung und Nachweis über aussreichend Wohnraum. Aber auch das weißt du bereits.
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Im Gesetz stehen die notwendigen Voraussetzungen für einen Aufenthalt in Deutschland durch das Visum zum Ehegattennachzug: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html
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Leider finde ich keine konkreten Informationen auf der Seite der Ausländerbehörde Dortmund. Auf der Seite von Frankfurt wird zum Beispiel folgende Info geschrieben:
"Voraussetzung ist weiterhin, dass die Bezugsperson sich bereits seit zwei Jahren rechtmäßig mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Deutschland aufhält oder die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird."
(https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-moechte-einen-antrag… )
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D.h. eine der beiden Voraussetzungen muss zutreffen.
Du bist ja bereits zwei Jahre mit einem studentischen Aufenthalt in Deutschland und aktuell läuft der Visa-Prozess ja bereits. Wie erwähnt könntest du dich zusätzlich an rechtliche Beratung wenden, um konkrete Informationen zu deiner Situation zu erhalten.
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Ich wünsche euch alles Gute.
Daniela

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