Familie getrennt

muiscamadre • 4 Juli 2022
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Hier die Anfrage meiner Freundin aus Wien:


Hallo! Ich betreue derzeit eine Familie. Vater russischer Staatsbürger, Mutter und Kind armenische Staatsbürger. Jetzt sollen durch die Abschiebung in ihre unterschiedlichen herkunftsstaaten getrennt werden, weil das Gericht davon ausgeht, dass man als russischer stb mit armenischer Mutter easy sofort einen aufenthaltstitel über 5 Jahre in Armenien kriegt... leider reichen meine russischkenntnisse nicht aus um zu eruieren, ob das so stimmt bzw. Wie lange das in der Praxis tatsächlich dauern würde. Unabhängig davon dass man gerade eh nicht nach Russland abgeschoben werden kann, wäre also die Frage, wie lange die family des weiteren getrennt wäre und ob die Abschiebung daher ein ungerechtfertigter Eingriff in das Familienleben wäre.

Die deutschsprachigen Quellen geben da nicht allzu viel her. Daher wäre es super,  wenn ihr mir weiterhelft. 

Antworten (4)

Tanja_Friesen_Moderator

Hi muiscamadre und danke für deine Anfrage. Ich schaue mir das mal genauer an und würde mich morgen nochmal hier melden, okay?

muiscamadre

Danke für die schnelle Rückmeldung! Ich freue mich auf deine Antwort.

Tanja_Friesen_Moderator

Hallo nochmal!
Ich habe mir den Fall genauer angeguckt und kann dir hier eine erste Einschätzung geben.
[Zuerst aber der Hinweis, dass ich hier vom deutschen Aufenthaltsrecht und den Erfahrungswerten ausgehe, da ich die österreichischen Gesetze und Behördenpraxis nicht kenne.]
Bei Familiennachzügen ist es tatsächlich so, dass deutsche Behörden prüfen, ob es ein anderes Land gibt, wo die Familienmitglieder Anspruch auf Aufenthaltstitel haben und zusammen leben könnten. Es werden natürlich zuerst die Herkunftsländer der Ehepartner*innen angeschaut. Dass die Familie aufgefordert wurde, in Armenien zu leben, ist aus meiner Sicht nicht ungewöhnlich. Falls es nicht möglich ist, muss die Familie das vor Gericht nachweisen.
Der Ehemann mit der russischen Staatsangehörigkeit darf ohne Visum nach Armenien einreisen (Info von der armenischen Botschaft in Russland). Vor Ort kann er zumindest einen befristeten Aufenthaltstitel als Ehepartner einer Armenierin beantragen. Nach drei Jahren Aufenthalt wäre auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich. Diese Information habe ich im Ausländergesetz (vom 2006) auf der Seite des armenischen Parlaments gefunden:
http://parliament.am/legislation.php?sel=show&ID=2861&lang=rus
Leider habe ich keine Angaben dazu gefunden, ob das die aktuell gültige Version ist oder wie schnell die Anträge bearbeitet werden.
Da ich mit dem armensichen Migrationsrecht nicht vertraut bin, kann ich leider nicht nachprüfen, wie die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden. Die Internetquellen lassen die Gerichtsentscheidung aber plausibel klingen.
Die vordergründige Frage ist aber wahrscheinlich, ob die Familie überhaupt realistisch nach Armenien zurückkehren kann oder noch weiter für ein österreichisches Aufenthaltsrecht kämpfen möchte oder?

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