Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor einigen Monaten die Einbürgerung beantragt
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Niederlassungserlaubnis, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.
Meine Frage ist: Ich möchte jetzt einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen.
Hat ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsprozess?
Mit freundlichen Grußen
G.A
Dank für Ihre Rückmeldung und Erklärung
Ich habe Aufenthaltserlaubnis subsidiary Schutz (25 Abs. 2 Alt.2 AufenthG)und gültig bis 2027
Ich habe Voraussetzungen für Einbürgerung erfüllt und am 10.10.2023 beantragt,aber Ich habe noch kein Antwort von Einbürgerungsstelle
Ich habe mich selbst gefragt wie wäre wenn ich während meiner Einbürgerungsfahren Niederlassungserlaubniss beantragen.
Ich erfülle jetzt die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubniss
Die Frage war:
Hat ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsprozess?
Ich habe Sie richtig verstanden
Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
guleed
Hallo guled
Danke für die Rückmeldung.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis Subsidiärer Schutz kann man auf jeden Fall direkt in die Einbürgerung wechseln. Leider dauern die Anträge oft sehr lange, das haben auch schon andere berichtet.
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Ob der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis negative Auswirkungen auf den Antrag zur Einbürgerung hat vermute ich nicht. Es ist eher die Frage, was du möchtest und welcher Antrag am Ende schneller bewilligt wird. Eine Beratungsstelle kann dir da noch mehr Auskunft zu deiner Situation geben. Oft kennen die Berater:innen auch die Ausländerbehörde und wissen, mit welcher Wartezeit man rechnen kann.
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Alles Gute
Daniela