Einbürgerung

guled • 17 April 2024
3 Kommentare
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor einigen Monaten die Einbürgerung beantragt

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Niederlassungserlaubnis, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.

Meine Frage ist: Ich möchte jetzt einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen.

Hat ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsprozess?

Mit freundlichen Grußen

G.A

Antworten (3)

Moderation

Hallo guled
danke für deine Frage. Ich fasse deine Situation noch einmal zusammen. Du hast bereits einen Antrag auf Einbürgerung eingereicht und wahrscheinlich bereits vorher geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen. Aktuell hast du noch eine Aufenthaltserlaubnis, möchtest aber während der Wartezeit die Niederlassungserlaubnis beantragen.
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Wahrscheinlich möchtest du die Niederlassungserlaubnis beantragen, weil deine aktuelle Aufenthaltserlaubnis in naher Zukunft abläuft und du sie verlängern lassen müsstest. Deshalb willst du direkt versuchen, einen unbefristeten Titel zu bekommen. Verstehe ich dich richtig?
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Der Weg ist ein bisschen untypisch. Die meisten wechseln von der Aufenthaltserlaubnis in die Niederlassungserlaubnis und beantragen dann die Einbürgerung. Manche lassen den Zwischenschritt Niederlassungserlaubnis ganz weg. Das kommt darauf an, welche Aufenthaltserlaubnis man hat.
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Ingesamt ist es natürlich möglich, einen Antrag auf die Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dafür kannst du prüfen, ob du alle Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllst. Hier findest du alle Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants
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Falls deine aktuelle Aufenthaltserlaubnis bald abläuft, solltest du dich trotzdem informieren, ob nicht die ganz normale Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis ebenso notwendig ist. Das kann ich gerade nicht einschätzen, da ich nicht weiß, wie lange deine Aufenthaltserlaubnis gerade noch gültig ist, oder welche Aufenthaltserlaubnis du genau hast.
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Wenn du dich mit mehr Informationen zurückmeldest, kann ich dir noch detailliertere Infos geben.
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Zusammenfassend: Es sollte es kein Problem sein, die Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
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Für Unterstützung kannst du dich auch immer an eine Beratungsstelle wie z.B. den Jugendmigrationsdienst oder die Migrationsberatung für Erwachsene wenden. Kennst du bereits eine Beratungsstelle in deiner Nähe, die dich unterstützen kann?
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Viele Grüße
Daniela

guled

Dank für Ihre Rückmeldung und Erklärung
Ich habe Aufenthaltserlaubnis subsidiary Schutz (25 Abs. 2 Alt.2 AufenthG)und gültig bis 2027
Ich habe Voraussetzungen für Einbürgerung erfüllt und am 10.10.2023 beantragt,aber Ich habe noch kein Antwort von Einbürgerungsstelle
Ich habe mich selbst gefragt wie wäre wenn ich während meiner Einbürgerungsfahren Niederlassungserlaubniss beantragen.
Ich erfülle jetzt die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubniss
Die Frage war:
Hat ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsprozess?
Ich habe Sie richtig verstanden
Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
guleed

Moderation

Hallo guled
Danke für die Rückmeldung.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis Subsidiärer Schutz kann man auf jeden Fall direkt in die Einbürgerung wechseln. Leider dauern die Anträge oft sehr lange, das haben auch schon andere berichtet.
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Ob der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis negative Auswirkungen auf den Antrag zur Einbürgerung hat vermute ich nicht. Es ist eher die Frage, was du möchtest und welcher Antrag am Ende schneller bewilligt wird. Eine Beratungsstelle kann dir da noch mehr Auskunft zu deiner Situation geben. Oft kennen die Berater:innen auch die Ausländerbehörde und wissen, mit welcher Wartezeit man rechnen kann.
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Alles Gute
Daniela

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