Guten Abend, ich bin Amir,
Aus Afghanistan,
Bin seit Anfang 2016 in Deutschland, bis 2018 studiert und besaß in derzeit eine Aufenthaltsgestattung (Duldung).
2018-Ausbildung als Altenpflegehelfer
und
2019-Ausbildung als Altenpfleger erhoben, in kürze nach der Ausbildung als Pflegekraft bekam Beschäftigungserlaubnis (§19d)
- Bin im sep. 2023 Im Iran eingereist und problemlos zurück nach Deutschland.
Meine Frage:
Darf ich auch nach Afghanistan reisen, kann es sich irgendwelche Probleme ergeben?
vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Amir
Hallo Amir Amiri
Nur kurz zu deiner Info:
Reisen mit Aufenthaltstitel dürfen nicht länger als 6 Monate sein. Nach 6 Monaten im Ausland erlischt die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Guten Abend, ja geht in Ordnung, ich achte drauf.
Ich bedanke mich ganz herzlich für ihre Zeit und Bemühung:)
Mit freundlichen Grüßen
Amir