Ein-Ausreisen

Amir Amiri • 6 Januar 2024
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Guten Abend, ich bin Amir, 
Aus Afghanistan,

Bin seit Anfang 2016 in Deutschland, bis 2018 studiert und besaß in derzeit eine Aufenthaltsgestattung (Duldung). 
2018-Ausbildung als Altenpflegehelfer 

und

2019-Ausbildung als Altenpfleger erhoben, in kürze nach der Ausbildung als Pflegekraft bekam Beschäftigungserlaubnis (§19d) 

- Bin im sep. 2023 Im Iran eingereist und problemlos zurück nach Deutschland.
Meine Frage:

Darf ich auch nach Afghanistan reisen, kann es sich irgendwelche Probleme ergeben? 
 
vielen Dank, 

Mit freundlichen Grüßen 

Amir

 

Antworten (4)

Moderation

Hallo Amir,
danke für deine Frage.
Grundsätzlich wird vor Reisen in das Herkunftsland dann abgeraten, wenn man einen Aufenthaltstitel mit Schutzstatus (z.B. Anerkennung als Flüchtling) oder einen Aufenthaltstitel aufgrund von Abschiebeverbot hat. In solchen Fälle könnte der Aufenthaltstitel vom BAMF widerrufen werden. Aber auch hier kann es beim Vorlegen eines bestimmten Grundes Ausnahmen geben.
.
Aktuell hast du eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Beschäftigung und somit keinen vom BAMF erteilten Schutzstatus, der widerrufen werden könnte.
Beachte, dass deine Dokumente für die Reise noch lang genug gültig sind und bedenke auch, dass aktuell die deutsche Botschaft in Kabul geschlossen hat.
.
Eine zweite Meinung könntest du dir auch bei Beratungsstellen in deinem Umkreis einholen.
Viele Grüße
Daniela

Amir Amiri

Vielen Dank für Ihrer Mühe,
Geht in Ordnung

Amir Amiri

Guten Abend, ja geht in Ordnung, ich achte drauf.
Ich bedanke mich ganz herzlich für ihre Zeit und Bemühung:)
Mit freundlichen Grüßen
Amir

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