Mann: doppelte Staatsangehörigkeit (deutsch, türkisch) geboren in Deutschland
Frau: türkische Staatsbürgerin
Ehegattennachzug zum Deutschen
Was spricht für eine Heirat in Deutschland und was spricht für eine Heirat in der Türkei? Vielleicht kann jemand aus Erfahrung berichten
Hallo My Nguyen_Community Managerin erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung und generell an das ganze Team für euren Einsatz.
Da ich die türkische Staatsbürgerschaft besitze haben wir uns entschieden in der Türkei zu heiraten. Das verlief ziemlich schnell und unbürokratisch. Biometrische Passfotos und ein Ausweis reichten aus für eine unmittelbare Terminvergabe. In der Zwischenzeit erfolgte noch der Besuch beim Arzt für das Check-Up :)
Nun zum frustrierenden Part :( . Ein Visum für den Nachzug zum deutschen Ehegatten dauert insgesamt mindestens 8 Monate bis zu einem Jahr (Botschaft Ankara). Nicht nur dass es schwer ist nach der Heirat für einen langen Zeitraum getrennt zu leben verschieben sich auch die Lebenspläne. Meine Ehefrau wollte einen Masterstudiengang aufnehmen. Nachdem ich dann gelesen habe, dass das Visum für Studenten mit Sprachkentnissen (41F) schneller ausgestellt werden kann haben wir es beantragt. Wir möchten keine Zeit verlieren und tatsächlich kam der Termin über den Dienstleister iData innerhalb von zweieinhalb Wochen.
Nun zu der Frage die mich aktuell beschäftigt: Kann meine Ehefrau nach ihrem Deutschland ihren Aufenthalt verlängern oder muss Sie zurück und ein neues Visum (Ehegattennachzug) beantragen.
Edit: Ihr Masterstudium wird 2 Jahre dauern. Dementsprechend nehme ich an, dass Sie für zwei Jahre einen Aufenthalt bekommt. Wird Sie nach Ablauf dieser zwei Jahre ihren Aufenthalt durch die Heirat und einer eventuellen Beschäftigung dann verlängern können ? Vielen Dank ! :)
Hi Exelans00 ,
wir haben deine Rückfrage erst jetzt gesehen. Ist deine Frage noch aktuell?
Viele Grüße
Seoyoung
Seoyoung _Community Management Support
Die Frage ist noch aktuell:
Meine Ehefrau (türkische Staatsbürgerin) kam mit einem Visum zu Studienzwecken nach Deutschland. Hat Sie Anspruch auf einen Aufenthalt zum Familiennachzug. Ich bin deutscher Staatsbürger wir leben gemeinsam.
Hi Exelans00
hat deine Frau bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach §16b beantragt oder besitzt sie diese bereits? Es ist möglich, von dieser Aufenthaltserlaubnis in die Aufenthaltserlaubnis für Eheleuten von deutschen Staatsbürger*innen nach §28 zu wechseln. Dafür müssen die Voraussetzungen gecheckt werden: A1 Deutschkenntnisse, Anmeldung in DE. Bei Eheleuten von deutschen Staatsbürger*innen muss Wohnraum und finanzielle Situation NICHT nachgewiesen werden. Es kann aber trotzdem vorkommen, dass der*die Sachbearbeiter*in das fragt.
Hier stehen z.B. die Voraussetzungen für Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/328191/
Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit für deine Frau. Nach dem Masterabschluss in Deutschland kann sie zwei Jahre lang als Fachkraft (§18 a,b) arbeiten. Danach kann sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie einen Arbeitsplatz hat und Deutschkenntnis von mind. B1 nachweisen kann. https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_547
Deine Frau hat damit verschiedene Möglichkeiten um langfristig einen Aufenthalt zu bekommen.
Sag uns gerne Bescheid, wenn du noch Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung
Meine Frau hat noch kein Aufenthalt beantragt. Ihr Visum ist ein Jahr gültig. Wir haben bald ein Termin bei in der Ausländerbehörde. Vielen Dank für die Informationen :)