Ehegattennachzug zum Deutschen (Heirat Türkei oder Deutschland sinvoll?)

Exelans00 • 26 October 2023
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Mann: doppelte Staatsangehörigkeit (deutsch, türkisch) geboren in Deutschland

Frau: türkische Staatsbürgerin 

Ehegattennachzug zum Deutschen

Was spricht für eine Heirat in Deutschland und was spricht für eine Heirat in der Türkei? Vielleicht kann jemand aus Erfahrung berichten 

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (9)

Moderation

Hallo Exelans00, vielen Dank für Deine Nachricht.
Gerne kann ich versuchen Dir einige Argumente zu nennen.
In beiden Fällen müsste ein entsprechenes Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Ebenfalls ist die Vorlage eines Deutsch-Sprachzeritifikats (A1) sowie eines Auszugs aus denm personenstandsregister deiner zukünftigen Frau sowie von Dir nötig.
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Bei einer Hochzeit in der Türkei ist es wichtig, dass die Heiratsurkunde als „Formül B“ ausgestellt wird. Dadurch wird diese in Deutschland ohne zusätzliche Apostille anerkannt.
Zu den behördlichen Anforderungen sowie der benötigte Aufwand in der Türkei kann ich leider keine Aussage treffen.
Zu bedenken wäre beim Antrag auf Familiennachzug die lange Wartezeit zum Botschaftstermin als auch die anschließende Bearbeitung durch die lokale Ausländerbehörde. Leider wird häufig von Wartezeiten von mehreren Monaten, manchmal sogar über einem Jahr berichtet. Auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretzung findest Du die benötigten Dokumente zur Beantragung: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628520
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Alternativ, könnte die Terminvergabe für einen Antrag auf eine Eheschließung in Deutschland etwas schneller gehen. Die Verfügbarkeiten kannst Du über den externen Dienstleister, iDATA überprüfen: https://ulusalrandevu.idata.com.tr/tr
Um das Visum beantragen zu können, benötigt es zuvor einige bürokratische Schritte: die Anmeldung beim deutschen Standesamt sowie die Beantragung eines Ehefähigkeitsnachweis. Hier findest Du die entsprechend einzureichenden Dokumente für den Termin bei der Botschaft: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628522
Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

Exelans00

Hallo My Nguyen_Community Managerin erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung und generell an das ganze Team für euren Einsatz.

Da ich die türkische Staatsbürgerschaft besitze haben wir uns entschieden in der Türkei zu heiraten. Das verlief ziemlich schnell und unbürokratisch. Biometrische Passfotos und ein Ausweis reichten aus für eine unmittelbare Terminvergabe. In der Zwischenzeit erfolgte noch der Besuch beim Arzt für das Check-Up :)

Nun zum frustrierenden Part :( . Ein Visum für den Nachzug zum deutschen Ehegatten dauert insgesamt mindestens 8 Monate bis zu einem Jahr (Botschaft Ankara). Nicht nur dass es schwer ist nach der Heirat für einen langen Zeitraum getrennt zu leben verschieben sich auch die Lebenspläne. Meine Ehefrau wollte einen Masterstudiengang aufnehmen. Nachdem ich dann gelesen habe, dass das Visum für Studenten mit Sprachkentnissen (41F) schneller ausgestellt werden kann haben wir es beantragt. Wir möchten keine Zeit verlieren und tatsächlich kam der Termin über den Dienstleister iData innerhalb von zweieinhalb Wochen.

Nun zu der Frage die mich aktuell beschäftigt: Kann meine Ehefrau nach ihrem Deutschland ihren Aufenthalt verlängern oder muss Sie zurück und ein neues Visum (Ehegattennachzug) beantragen.

Exelans00

Edit: Ihr Masterstudium wird 2 Jahre dauern. Dementsprechend nehme ich an, dass Sie für zwei Jahre einen Aufenthalt bekommt. Wird Sie nach Ablauf dieser zwei Jahre ihren Aufenthalt durch die Heirat und einer eventuellen Beschäftigung dann verlängern können ? Vielen Dank ! :)

Exelans00

Die Frage ist noch aktuell:

 

Meine Ehefrau (türkische Staatsbürgerin) kam mit einem Visum zu Studienzwecken nach Deutschland. Hat Sie Anspruch auf einen Aufenthalt zum Familiennachzug. Ich bin deutscher Staatsbürger wir leben gemeinsam. 

Moderation

Hi Exelans00 
hat deine Frau bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach §16b beantragt oder besitzt sie diese bereits? Es ist möglich, von dieser Aufenthaltserlaubnis in die Aufenthaltserlaubnis für Eheleuten von deutschen Staatsbürger*innen nach §28 zu wechseln. Dafür müssen die Voraussetzungen gecheckt werden: A1 Deutschkenntnisse, Anmeldung in DE. Bei Eheleuten von deutschen Staatsbürger*innen muss Wohnraum und finanzielle Situation NICHT nachgewiesen werden. Es kann aber trotzdem vorkommen, dass der*die Sachbearbeiter*in das fragt.
Hier stehen z.B. die Voraussetzungen für Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/328191/

Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit für deine Frau. Nach dem Masterabschluss in Deutschland kann sie zwei Jahre lang als Fachkraft (§18 a,b) arbeiten. Danach kann sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie einen Arbeitsplatz hat und Deutschkenntnis von mind. B1 nachweisen kann. https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_547

Deine Frau hat damit verschiedene Möglichkeiten um langfristig einen Aufenthalt zu bekommen.

Sag uns gerne Bescheid, wenn du noch Fragen hast.

Viele Grüße

Seoyoung

Exelans00

Meine Frau hat noch kein Aufenthalt beantragt. Ihr Visum ist ein Jahr gültig. Wir haben bald ein Termin bei in der Ausländerbehörde. Vielen Dank für die Informationen :)

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