Ehegattennachzug- Afghanistan

Safi_Neu • 3 November 2023
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Hallo Liebes Handbookgermany Team,

 

Ich bin deutscher Staatsbürger und erfülle alle Vorraussetzungen die Notwendig sind um mein Ehepartner nach Deutschaland zu holen. (Finanzielle Leistungsfähigkeit/genügend wohnraum etc.)

Wir haben in Afghanistan geheiratet allerdings wird unsere Heiratsurkunde nicht in Deutschland annerkannt, sodass ich diesen in Iran beantragen werde oder ist es eventuell möglich meine Frau nach Deutschalnd zu holen mit einem Visum für eine Heirat in Deutschland?

 

Die Deutsche Botschaft in Teheran so wie ich mitbekommen habe ist aktuell sehr schwierig einen Termin zu erhalten und man wartet mehr als 2 jahre.

Gibt es andere möglichkeiten außer den Weg über die Deutsche Botschaft in Teheran?

 

Kann ich das eventuell direkt mit den kollegen hier in Deutschland bearbeiten lassen?

 

Ich hatte mir auch gedacht, dass ich für Sie ein Lagzeitvisum für die Türkei beantrage und den Ehegattennachzug von dort aus über die Deutsche Botschaft in Ankara bearbeiten lasse wenn möglich.

 

Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland geboren und aufgewachsen, meine Ehefrau lebt in Afghanistan dort geboren und aufgewachsen Sie hat den Afghanischen Passport und elektronische ID Karte von Aufghanistan.

 

Ich habe auch für die Botschaft in Teheran schon eine Termin-ID bekommen: kabulvisa_194…, wie ich mitbekommen habe wurden viele leute in Iran die trotzdem einen termin erhalten haben abgelehnt, weil Sie sagten, dass Sie mindestens 6Monate in Iran gelebt haben muss damit Sie den Antrag bearbeiten und wurden somit weggeschickt. Ich möchte nicht das selbe erleben.

 

Vielen lieben Dank für eure Zeit und eure Hilfe

 

Liebe Grüße

Safi

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (3)

Moderation

Hallo Safi_Neu
Vielen Dank für Deine Frage.
Wie ich lese, bist Du bereits sehr gut informiert. Für einen Antrag auf Familiennachzug ist es sehr wichtig eine in Deutschland anerkannte Heiratsurkunde vorweisen zu können. Erkundige Dich bitte im Vorhinein nach der Möglichkeit, ob Eure im Iran ausgestellte afghanische Heiratsurkunde akzeptiert wird bzw. welche Art von der deutschen Auslandsvertretung akzeptiert wird. Die Informationen auf der Botschaftsseite von Teheran findest Du hier: https://teheran.diplo.de/ir-de/-/2519494
Ein Visum zur Heirat kommt als alternative Möglichkeit in Frage. Die Checkliste der benötigten Unterlagen dazu, findest Du hier: https://afghanistan.diplo.de/blob/1964050/b49ea42042250a77dc7494ba54e27…
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Wegen der Terminbuchung ist es richtig, dass die deutsche Auslandsvertretung nur Termine wahrnimmt von Personen mit einem ständigen Wohnsitz von mindestens 6 Monaten in einem Land.
Da die deutsche Auslandsvertretung in Afghanistan geschlossen ist, werden Termine über die Deutsche Botschaft in Kabul vergeben. Hier kann man sich auf die Warteliste setzen lassen: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_l…
Ihr könnt auch angeben, ob der Antrag von er Auslandsvertregung in Teheran oder Islamabad bearbeitet werden soll.
Da Du bereits geschrieben hast, dass Du eine Termin-ID erhalten hast, bitte ich Dich sicherzustellen, dass Du die über die Eintragung in der Warteliste von der deutschen Botschaft von Kabul erhalten hast. Außer Deine Frau hatte bereits einen Aufenthalt von mindestens 6 Monaten im Iran.
Dieselbe 6-monatige Aufenthaltsregelung gilt leider auch für die Beantragung aus der Türkei: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2170670
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Leider ist es nicht möglich in Deutschland den Antrag auf Familiennachzug zu stellen. Sobald der Prozess bei der Auslandsvertretung gestartet wird, werden allerdings die lokalen Behörden zur Prüfung mit einbezogen.
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Der nächste Schritt für Euch wäre zu prüfen, welche Voraussetzungen ihr erfüllt. Anhand dessen wisst ihr, von wo ihr einen Antrag stellen könnt. Falls Deine Frau ihren ständigen Wohnsitz in Afghanistan hat, wäre es gut zu schauen, ob ihr Euch bereits auf der Warteliste zur Terminvergabe über die Auslandsvertretung von Kabul registriert habt.
Ich hoffe es gibt Euch einen weiteren Überblick.
Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

Safi_Neu

Hallo My Nguyen,

Danke für deine schnelle Rückmeldung. Ich verstehe diesen Satz nicht ganz:

+++Wichtiger Hinweis für Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit: Die Registrierung in dieser Terminkategorie ist nur dann zulässig, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der persönlichen Vorsprache durchgängig bereits seit mindestens sechs Monaten in Iran aufgehalten haben.

Afghanische Antragstellende mit Wohnsitz in Afghanistan müssen sich über das Terminvergabesystem der Botschaft Kabul (als Ort der gewünschten Antragstellung kann „Teheran“ gewählt werden) registrieren. Weitere Informationen sind auf der folgenden Internetseite abrufbar: Botschaft Kabul: Langfristiger Aufenthalt - über 90 Tage +++

Was heißt das genau muss Sie 6 Monate in Iran leben damit wir den Termin wahrnehmen können oder reicht es wenn sie wie sonst auch in Afghanistan lebt für mehr als 6 Monate? Würde eine Ablehnung aus diesem Grund gerne vermeiden.

Danke und Gruß
Safi

Moderation

Hallo Safi_Neu vielen Dank für Deine Rückfrage.
In der Regel ist immer die lokale Auslandsvertretung an dem ständigen Wohnsitz zuständig. Wenn der Wohnort in Afghanistan ist, fällt die Zuständigkeit normalerweise an die naheliegende Botschaft/Konsulat. Da derzeit eine außergewöhnliche Situation herrscht und die deutsche Auslandsvertretung in Afghanistan geschlossen ist, besteht überhaupt nur die Möglichkeit in Nachbarstaaten einen Antrag zu stellen.
Falls der ständige Wohnsitz nicht im Heimatland ist, gibt es die Möglichkeit nach mindestens 6 Monaten Aufenthalt sich an die dort ansässige Auslandsvertretung zu wenden. Beispielsweise besitzt man die afghanische Staatsangehörigkeit, hat aber den ständigen, rechtmäßigen Wohnsitz seit über 6 Monaten im Iran. Damit wird die lokale deutsche Auslandsvertretung des Aufenthaltsortes (Iran in dem Beispiel) für einen zuständig und man ist berechtigt einen Antrag zu stellen. Das bedeutet, dass eine Terminanfrage über die Botschaftsseite von Teheran gebucht werden kann.
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Sofern der ständige Wohnsitz in Afghanistan ist, regelt die Botschaft in Kabul die Termine für eine Antragsstellung in Teheran oder Islamabad. Dafür muss bei der Registrierung in die Warteliste der gewünschte Ort angegeben werden. Ein Nachweis über den ständigen Wohnsitz ist bei dieser Terminvergabe nicht notwendig.
Das bedeutet, dass Personen, die in Afghanistan leben, sich keinen Termin über die Botschaft in Teheran/Islamabad direkt buchen können, sondern über das Terminbuchungssystem von Kabul: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_l…
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Ich hoffe, dass die Erklärung verständlicher ist. Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

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