der Beibehaltung § 24

sael • 19 Juli 2024
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Sehr geehrte damen und herren,

ich bin marokkanischer Staatsbürger und lebte vor dem Krieg für fünfeinhalb Jahre in der Ukraine mit einer Studenten Aufenthaltserlaubnis. Nach Ausbruch des Krieges bin ich am 04.03.2022 nach Deutschland gekommen und habe zusammen mit meiner ukrainischen Partnerin (wir sind nicht verheiratet) temporären Schutz gemäß § 24 beantragt und erhalten  Weil mein Partnerin Ukrainerin ist .

Nun habe ich jedoch ein Problem: Meine Partnerin und ich haben uns getrennt, und die Ausländerbehörde möchte meinen temporären Schutzstatus widerrufen. Und Ich möchte nicht gezwungen sein, Asyl zu beantragen.

ich habe den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen und einen Master in Pharmazie aus der Ukraine, jetzt bin ich auf der Suche nach einem Job und bemühe mich , mein Diplom anerkennen zu lassen.

Daher benötige ich Ihre Unterstützung, um zu verstehen, ob ich das Recht habe, meinen temporären Schutzstatus gemäß § 24 beizubehalten .
Könnten Sie mir in dieser Angelegenheit helfen, eine Lösung zu finden?

Vielen Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen,

Antworten (1)

Moderation

Hallo sael , es tut mir leid, dass du dich in einer so schwierigen Situation befindest. Wenn du keinen Asylantrag stellen möchtest, prüfe bitte, ob eine Chancenkarte für dich in Frage kommt:  https://chancenkarte.com/de/fachkraefte/ Da deine Situation kompliziert zu sein scheint, empfehle ich dir, schnell einen Termin bei einem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Ein Rechtsanwalt kann deine individuellen Möglichkeiten prüfen, dir bei der Antragstellung helfen und deine Rechte während des gesamten Verfahrens vertreten. Wir sind ein Online-Forum und können nur erste allgemeine Informationen geben. Herzliche Grüße Barbara 

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