Darf ich mit einer Fiktionsbescheinigung eingebürgert werden???

Malyar Danishmand • 17 August 2023
9 Kommentare
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Hallo Ihr lieben,

hiermit stelle ich eine Frage zur Einbürgerung.

Ich wohne in Frankfurt am Main und die Ausländer Behörde ist voll überlastet, Ich habe schon vor 4 Monaten eine Anfrage an Abh Frankfurt für die Verlängerung geschickt aber leider kam nur die Fiktionsbescheinigung, ich besitze ein Aufenthaltstitel 25abs 2(3) abgelaufen am 10.08.2023 und habe direkt die Fiktionsbescheinigung erhalten, nun möchte ich einen Antrag zum Deutschen Pass, weil ich die bestimmte Voraussetzungen erfüllt habe.

kann ich damit (Fiktionsbescheinigung) eingebürgert werden oder mein Antrag wird abgelehnt?

wie wird das geregelt? Oder muss ich warten bis mir die abh vielleicht einen Aufenthaltstitel ausstellt?

Ich würde mich freuen auf eine Positive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen 

Danishmand.M

Antworten (9)

Moderation

Hallo Malyar Danishmand vielen Dank für Deine Frage.
Wie schön, dass Du eine Einbürgerung in Betracht ziehst! Leider sind die Wartezeiten bei der Ausländerbehörde in Frankfurt fast unzumutbar. Jedoch ist es sehr gut, dass Du bereits eine Fiktionsbescheinigung erhalten hast. Das bedeutet, dass Du rechtzeitig darum gebeten hast, Deine Karte zu verlängern und jetzt auf einen Termin oder die neue wartest - ist das richtig?
Damit solltest Du eine sogenannte Fortbestandsfiktion (§81.4) erhalten haben. Das bedeutet, die Fiktionsbescheinigung bestätigt, dass deine alte Karte und Dein Aufenthalt weiterhin gültig sind, bis du die neue bekommst oder die Ausländerbehörde anders entscheiden sollte. Damit hast Du alle Rechte, wie Dein eigentlicher Aufenthaltstitel und kannst wie bisher alles weiter fortführen.
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Sofern Du also alle Voraussetzungen für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllst, kannst Du auch mit einer Fiktionsbescheinigung Dich einbürgern lassen. Falls Du in der Zwischenzeit einen Termin erhalten solltest, frage die Sachbearbeitung und bitte um eine schriftliche Bestätigung. Später soll es nicht an dem Ermessen der Sachbearbeitung liegen, die Dir Probleme bereiten könnte.
Du kannst auf unserer Webseite, Handbook Germany, nochmal die Voraussetzungen sowie den Prozess der Einbürgerung nachlesen: https://handbookgermany.de/de/citizenship
Ebenfalls habe ich die Infoseite von Frankfurt für Dich gefunden mit den benötigten Antragsformularen: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institut…
Damit Du ganz sicher eine Anspruchseinbürgerung beantragst, kannst Du Dich an eine lokale Migrationsberatung wenden. Ihr könnt gemeinsam Deine Unterlagen und Zeiten durchgehen, damit mit der Antragsstellung alles reibungslos läuft. In Frankfurt gibt es mehrere Stellen, an die Du Dich wenden kannst: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/?coord=477294.55…;
Du kannst gerne Deine Postleitzahl eingeben, dann findest Du nähere Stellen oder mir Deinen genaueren Wohnort nennen. Gerne unterstütze ich Dich bei der Suche.
Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne.

Malyar Danishmand

Danke für die Antwort, ja ich habe die Fiktionsbescheinigung nach 81.4.
Ich habe schon den Antrag online abgeschickt und warte nun auf die Rückmeldung und einen vorsprach Termin zur Verlängerung bzw. den unbefristeten Aufenthaltstitel.
Ich habe auch bereits eine E-Mail an die RPd Darmstadt (Einbürgerungsamt/Stelle) geschickt und in der Antwort leider gesagt, dass eine Fiktionsbescheinigung für den Einbürgerungsantrag nicht ausreicht und ich einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen muss.
Ich habe nämlich keinen nationalen Reisepass, weil ich damals minderjährig nach Deutschland geflüchtet und hatte nie ein National Pass gehabt oder elektronisches Aufenthaltstitel(in 2016 gab es keine EAT in Afghanistan )deswegen das BAMF hat mein Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und für den Identitätsnachweis ich habe aber online/Postalisch beim afghanischen Konsulat eine Geburtsurkunde beantragt und wurde von einer Bevollmächtigte Person von mir abgeholt und ich habe sie in der Hand, ich habe noch Schulzeugnisse und Tazkira(Personalausweis) dabei, aber in Papierform aus Afghanistan, jetzt ist die Frage, ob ich mich ohne National Pass und elektronische Aufenthaltstitel eingebürgert werden kann oder wenn mein Antrag abgelehnt?
Ich werde mich freuen auf eine Rückmeldung
.
Mit freundlichen Grüßen

Moderation

Danke, dass Du Deine weitere Situation mit uns teilst, Malyar Danishmand
Sehr gut, dass Deine erhaltene Fiktionsbescheinigung den Fortbestand Deines Aufenthaltstitels bestätigt. Wie ich Dich verstanden habe, wurden Dir vom BAMF die Flüchtlingseigenschaften anerkannt. Damit hast Du einen Aufenthaltstitel über 3 Jahre ausgestellt bekommen und auf Deiner Plastikkarte ist ein Vermerk mit §25.2 (3 AsylG), ist das richtig?
Mit dem Bescheid, solltest Du mit Deinem Aufenthaltstitel auch einen sogenannten Blauen Pass erhalten haben. Hast Du bisher keinen Pass ausgestellt bekommen?
Falls Dir die Flüchtlingseigenschaften nach der Genfer Konvention zuerkannt wurden, ist es ganz wichtig, dass Du keinen Antrag auf einen Nationalpass stellst. Es kann sonst zu einem Widerrufverfahren kommen, der Dir Deinen Schutzstatus aberkennen könnte.
Sag mir gerne Deinen derzeitigen Wohnort oder die nächstgrößere Stadt, dann unterstütze ich Dich gerne bei der Suche nach einer Migrationberatungsstelle in der Nähe. Natürlich kannst Du auch gerne in der Suchmaske vom BAMF suchen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Ich freue mich über Deine Rückmeldung. Sag mir auch gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

Malyar Danishmand

Vielen Dank für die Antwort, es ist richtig, mein Flüchtlingseigenschaft ist anerkannt und darf kein Antrag an nationalpass stellen, aber mein Identitätsnachweis noch liegt nicht vor, deswegen habe eine Geburtsurkunde online beantragt.
Ich wohne derzeit in Frankfurt am Main.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Malyar Danishmand

Hallo danke für die Hilfe und Info,
Das blaue pass habe ich , aber es ist abgelaufen.
LG

Moderation

Hallo Malyar Danishmand leider ist es bei der Ausländerbehörde in Frankfurt am Main bereits bekannt, dass die Wartezeiten zu einem Termin sehr lange dauern - das ist wirklich sehr frustrierend. Ich hoffe, dass Du bald einen Termin erhalten wirst! Beim Termin wird Dir ein neuer Blauer Pass ausgestellt sowie der Aufenthaltstitel bestellt.
Falls Du einen Termin fristgerecht vor Ablauf Deines Passes sowie Aufenthaltstitels angefragt hast, ist alles korrekt und über die Verlängerung musst Du Dir keine Sorgen machen. Dein Aufenthalt gilt automatisch mit der Terminanfrage als verlängert bis zum Termin. Bitte bedenke allerdings, dass eine Reise ohne gültigen Blauen Pass nicht möglich ist.
Melde Dich bei Rückfragen gerne wieder.

Malyar Danishmand

Vielen Dank für Hilfe und die Info
Mit freundlichen Grüßen
DM

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