Beschäftigungsduldung

05510414 • 13 October 2023
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Guten Morgen,

Ich komme aus dem Irak und wohne seit fünf Jahre und sechs Monaten in Deutschland. Ich habe seit drei Monaten Beschäftigungduldung. Zur Zeit wird die Abschiebungen nach Irak durchgeführt. Meine Frage ist,

Kann niemand mit Beschäftigungduldung abgeschoben Gesetzlich abgeschoben wird?Vielen Dank für die Hilfe.

 

 

Kategorie
Sonstige

Antworten (3)

Moderation

Hallo 05510414 vielen Dank für Deine Nachricht.
Auch wenn eine Beschäftigungsduldung noch kein gesicherter Aufenthaltstitel ist, gibt es Dir einen guten Start. Es tut mir leid, dass Du Dir deshalb Sorgen um deinen Aufenthalt machst. Ich hoffe sehr, dass Du nach den 30 Monaten die Voraussetzungen für einen sicheren Aufenthaltstitel erfüllst.
Mit einer Beschäftigungsduldung kannst Du in der Zeit, in der Du alle Voraussetzungen erfüllst und damit Anspruch auf diese hast, nicht abgeschoben werden. Falls Du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst, kannst Du leider auch die Beschäftigungsduldung verlieren.
Auf Handbook Germany findest Du mehr Informationen zur Beschäftigungsduldung.
Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

05510414

Hallo vielen lieben Dank für Ihre Antwort,
Ich habe noch eine Frage, was meinen Sie mit Voraussetzungen, welches ich vielleicht nicht mehr erfüllen kann?
Meinen Sie damit, wenn ich Z.B nicht mehr arbeite oder sowas?

Ich wollte eigentlich nächstes Jahr April, da ich seit sechs Jahren in Deutschland wohne und andere Voraussetzungen erfüllen kann, beantrage ich die Aufenthalt 25B
Sind Sie der Meinung, ob ich das machen kann?
Vielen Dank noch mal?

Moderation

Hallo 05510414 entschuldige für die missverständliche Formulierung. Genau, das meinte ich damit. Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, sollte eine Beantragung von §25B nach 30 Monaten möglich sein.
Dafür solltest Du folgendes nachweisen:
- Einen Pass oder den Nachweis um die Bemühungen einen Pass zu bekommen
- Mit Deiner abgeschlossenen Ausbildung, solltest Du A2 nachweisen
- Die Sicherung Deines Lebensunterhaltes muss überwiegend durch eigenes Einkommen gesichert sein.
- Es dürfen keine Straftaten oder Täuschung, um die Abschiebung zu verhindern
Weitere Anforderungen findest Du hier: https://handbookgermany.de/de/bleiberecht#faq_652
Melde Dich gerne, wenn Du weitere Fragen hast.

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